Aus dem Rathaus Baden-Baden
Rathaus Baden-Baden erinnert an die Schulpflicht – Anmeldetermine der Erstklässler

Baden-Baden, 23.10.2025, Bericht: Rathaus Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027, das am 1. August 2026 startet, sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.
Eltern, deren Kinder im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 geboren sind, können selbst entscheiden, ob sie ihr Kind bereits jetzt zur Schule anmelden.
Das Anmelde-/Aufnahmeverfahren erfolgt in drei Schritten: Schritt 1 (im November 2025) ist die Anmeldung der zukünftigen Erstklässler an der für das Kind zuständigen Grundschule. Diese ist zwingend erforderlich, auch wenn das Kind an einer Privatschule eingeschult werden soll. Vorzulegen ist hier die Geburtsurkunde des Kindes, das Kinderuntersuchungsheft, der Masernnachweis sowie eine Information an die Grundschule, soweit die Eltern eine Beschulung an einem SBBZ (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum, also einer Sonderschule) oder einer Privatschule wünschen. Auch sind Vorgespräche nötig, um die Schulfähigkeit beziehungsweise Schulreife festzustellen.
Schritt 2 (bis März 2026) ist dann die Aufnahme der zukünftigen Erstklässler durch die Grundschule. Die Eltern erhalten einen Bescheid über eine eventuelle Zurückstellung oder frühzeitige Einschulung des Kindes. Dabei wird auch ein eventueller Schulbezirkswechsel angesprochen, der zukünftig besuchte Schulort geklärt (Privatschulen unterliegen keinem Schulbezirk) und die Schulfähigkeit festgestellt (erfolgt an der staatlichen Schule).
Als Schritt 3 (September 2026) finden in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres die Einschulungsfeiern der neuen Erstklässler statt. Über die genauen Termine werden die Erziehungsberechtigten von den jeweiligen Grundschulen direkt informiert.
Die Anmeldetermine für die einzelnen Schulen sind unterschiedlich: In der Grundschule Baden-Oos, Ooser Hauptstraße 30, findet am Montag, 17. November, 18 Uhr, ein Elterninformationsabend statt. Die Anmeldung ist am Montag, 24. November, ab 13.30 Uhr mit Termin. In der Grundschule Balg, Balger Hauptstraße 59, ist die Anmeldung am Donnerstag, 27. November, 13 bis 15.30 Uhr. Die Anmeldetermine der Grundschule Cité, Breisgaustraße 21, sind am Mittwoch, 26. November, 8 bis 12 Uhr, und am Donnerstag, 27. November, 10 bis 14 Uhr. In der Grundschule Ebersteinburg, Ebersteinburger Straße 54, findet am Freitag, 21. November, 15 bis 17 Uhr, ein Elternabend statt.
Anmeldungen für die Grundschule Haueneberstein, Alte Dorfstraße 12, sind am Dienstag, 18. November, 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 15 bis 17 Uhr möglich. In der Grundschule Klosterschule Lichtental, Hauptstraße 40, ist am Mittwoch, 5. November, 19 Uhr, ein Elterninformationsabend. Die Anmeldung ist am Mittwoch, 19. November, 9 bis 12 Uhr. Die Anmeldung in der Grundschule Sandweier, Westring 1, ist am Mittwoch, 12. November, jeweils nach Terminvergabe. In der Grundschule Steinbach, Meister-Erwin-Straße 5, ist ein Elternabend am Mittwoch, 19. November, 18.30 Uhr. An der Theodor-Heuss-Grundschule, Rheinstraße 42, ist die Anmeldung am Montag, 17. November, zwischen 8 bis 12.30 Uhr möglich.
Die Grundschule Varnhalt, Weinsteige 17, und die Grundschule Neuweier, Weinstraße 16, haben am Mittwoch, 5. November, 20 Uhr, einen gemeinsamen Elterninformationsabend in der Grundschule Varnhalt. Hier werden die Erhebungsbögen ausgegeben, welche bis Freitag, 5. Dezember, zurückgegeben werden müssen. Die Vincenti-Grundschule, Vincentistraße 2, hat ihren Anmeldetermin am Freitag, 14. November, von 8 bis 16 Uhr. Bei der Grundschule Pädagogium ist die Anmeldung ganzjährig nach Vereinbarung möglich. Vorher ist jedoch die Anmeldung an der für das Kind zuständigen städtischen Grundschule zwingend erforderlich. Für das SBBZ Lernen in der Theodor-Heuss-Schule, Rheinstraße 46, können Termine nach telefonischer Vereinbarung ab Mai 2026 vereinbart werden. Zwingende Voraussetzung hierbei, ist der Bescheid mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Lernortfestlegung SBBZ durch das staatliche Schulamt Rastatt.
Neben den Terminen bittet die städtische Abteilung Schule und Sport auch folgende Vorgaben zu beachten: Über die Einschulung entscheiden die Schulleitungen der für den Schulbezirk zuständigen Schule. Über Anträge auf Zurückstellung entscheidet die jeweilige Schule unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamts. Anträge auf Schulbezirksänderungen können nur an der zuständigen Schule gestellt werden und von dort an die gewünschte Schule weitergegeben werden. Die Entscheidung trifft dann die Geschäftsführende Schulleitung. Anträge auf Schulbezirksänderungen müssen für die Grundschule des Pädagogiums nicht gestellt werden. Hier ist lediglich die Aufnahmebestätigung an der zuständigen Grundschule vorzulegen. Die Abteilung Schule und Sport bittet die Erziehungsberechtigten darum, für ihre Kinder die Termine zur Bestätigung der Schulaufnahme beziehungsweise zu Antragstellungen in der für den Wohnbezirk zuständigen Schule wahrzunehmen.
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