Schreiben an Bauausschuss

Stadtbild-Lob für geplanten Bebauungsplan „Jagdhausstraße“ - Aber: "Fehlentwicklungen wie in der Karl-Hesselbacher-Straße endlich beenden"

Stadtbild-Lob für geplanten Bebauungsplan „Jagdhausstraße“ - Aber: "Fehlentwicklungen wie in der Karl-Hesselbacher-Straße endlich beenden"
Ganz überzeugt sind die Wächter des Stadtbildes noch nicht von einer nachhaltigen Gesinnungswende im Baden-Badener Rathaus. Foto: Stadtbild

Baden-Baden, 10.12.2018, Bericht: Redaktion Für die Beschlussvorlage «Bebauungsplan ‘Jagdhausstraße’» erhielt die Baden-Badener Stadtverwaltung in einem ausführlich bebilderten Schreiben des Vereins Stadtbild Baden-Baden lobende und mahnende Worte.

Der Bauausschuss des Gemeinderats soll in seiner Sitzung am Donnerstag der Erweiterung des Geltungsbereichs für den geplanten Bebauungsplan «Jagdhausstraße» zustimmen. Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung: «Mit dem beantragten Bebauungsplanverfahren sollen zum einen für die vorhandene Bebauung bestandssichernde Festsetzungen getroffen werden, zum anderen Möglichkeiten für neue Entwicklungen bei Abgang vorhandener Bausubstanz untersucht werden. Im Weiteren sollen Regelungen zu Größe und Lage der Baufenster, Höhenlage und Gesamthöhe künftiger Bebauung, Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten sowie eine Beschränkung der Bebauungstiefe in den Bebauungsplan mit aufgenommen werden. Genehmigte Bauten, die diesen Festsetzungen nicht entsprechen, genießen Bestandsschutz. Ohne Bebauungsplan stehen maßstabssprengende Nachverdichtungstendenzen zu befürchten. Der Bebauungsplan ist Voraussetzung für den Erlass von Rückstellungen bzw. Veränderungssperren als Sicherungsinstrumenten der Bauleitplanung.» Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes «Jagdhausstraße» soll um die Grundstücke Albert-Schweitzer-Straße 2 bis 16, Georg-Friedrich-Straße 1 bis 17, Jagdhausstraße 25 bis 27, 30 bis 34, Laubstraße 12 bis 14 sowie Waldschlossstraße 1 bis 7 erweitert werden.

In dem Schreiben des Stadtbild-Vorsitzenden Wolfgang Niedermeyer heißt es: «Wir vom Verein Stadtbild begrüßen es, dass der vorgelegte Entwurf sich an städtebaulich zusammenhängenden Quartieren orientieren soll. Vor einem Monat mussten wir dies bei der kleinteiligen Vorlage ‘Dienstleistungsbereich Aumattstraße’ noch ausdrücklich bemängeln. Mit dieser Erweiterung wird der isolierte Aufstellungsbeschluss Jagdhausstraße von 2009 in die anschließenden, bereits beplanten Gebiete einbezogen. Ebenfalls begrüßen wir, dass nun endlich in einem Aufstellungsbeschluss nicht länger die Zielsetzung ausschließlich verbal formuliert wird, sondern Grundeigentümer, potentielle Investoren, Anlieger und Bürger von vornherein im Plan ein Ausnutzungsgerüst vorfinden, welches sie mit ihrer Interessenslage abgleichen können. Dies möchten wir als einen guten Weg zu besserer Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern ausdrücklich loben.»

Doch ganz überzeugt sind die Wächter des Stadtbildes noch nicht, dass die Ankündigungen zur Jagdhausstraße auch für eine nachhaltige Gesinnungswende im Baden-Badener Rathaus stehen: «Wir würden es begrüßen, wenn diesmal der Aufstellungsbeschluss Jagdhausstraße mehr als eine Ankündigung ist die dann zu den Akten gelegt wird. Sie sollten auch mit einer entsprechenden Initiative dafür Sorge tragen, dass aus früheren Aufstellungsbeschlüssen verbindliches Stadtrecht wird, um Fehlentwicklungen wie in der Karl-Hesselbacher-Straße endlich zu beenden.»

PDF Schreiben des Vereins Stadtbild an den Baden-Badener Bauausschuss


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