Aus dem Rathaus Baden-Baden

Stadtverwaltung beschwert sich bei den Bürgern – Hecken und Bäume an Straßen und Wegen zurückschneiden

Stadtverwaltung beschwert sich bei den Bürgern – Hecken und Bäume an Straßen und Wegen zurückschneiden
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 05.10.2021, Bericht: Rathaus Zu Ende der warmen Jahreszeit lässt es sich vielfach beobachten: Nicht zurückgeschnittene Hecken und Sträucher von Grundstücken ragen teils erheblich in den Gehwegbereich hinein.

Ähnliche Situationen ergeben sich bei Eck-Grundstücken, an denen das wuchernde Grün für Autofahrer den Blick in die Straßeneinmündung unmöglich macht. Zudem verdecken Zweige und Äste Verkehrsschilder oder verdecken nachts das Licht der Straßenlaternen.

Immer wieder ist für Fahrzeuge, so auch der Müllabfuhr, und mitunter auch für Fußgänger ein Durchkommen nicht möglich, weil Äste und Zweige zu weit in den Gehwegbereich oder Straßenraum ragen. Fahrzeuge werden zerkratzt oder Außenspiegel und Leuchten beschädigt. Besonders gefährlich wird es für die auf den Müllfahrzeugen hinten mitfahrenden Müllwerker, wenn gebogene Äste zurückschlagen.

Das Straßengesetz sagt, dass Anpflanzungen nicht angelegt und unterhalten werden dürfen, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Grundstückseigentümer und andere Nutzungsberechtigte müssen deshalb Hecken und Bäume entlang der Gehwege und Straßen auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Grundsätzlich sind folgende lichte Räume freizuhalten: 4,50 m über der gesamten Fahrbahn, 2,50 m über kombinierten Fuß- und Radwegen und 2,50 m über Fußwegen.

 

Hecken im Sichtfeld von Straßeneinmündungen sollten die Höhe von 80 Zentimetern ab Fahrbahn nicht übersteigen. Neben dieser gesetzlichen Pflicht weist die Verwaltung auf eventuelle Schadensersatzansprüche hin, die im Falle eines Unfalls geltend gemacht werden können.

Auch wegen der im Oktober von der Stadt angebotenen Gartenabfallsammlungen kommt jetzt die richtige Zeit, um Hecken und Bäume zurückzuschneiden. Die Verwaltung bittet die Grundstückseigentümer, die Bepflanzung entlang ihrer Grundstücke zu überprüfen.


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