Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Baden-Baden

Verkaufsoffener Sonntag am 22. September – Im „Gewerbepark Cité“

Allgemeinverfügung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags im Bereich der Straße «Gewerbepark Cité» in Baden-Baden am 22.09.2019

Die Stadt Baden-Baden erlässt auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in der derzeit gültigen Fassung folgende

Allgemeinverfügung

§ 1

Aus Anlass des Cité-Festes dürfen die Verkaufsstellen im Sinne von § 2 LadÖG am 22.09.2019 im Bereich der Straße «Gewerbepark Cité» in Baden-Baden abweichend von den Vorschriften des § 3 LadÖG für den geschäftlichen Verkehr geöffnet werden.

§ 2

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung wird auf die Geschäfte begrenzt, die über die Straße «Gewerbepark Cité» für dem Kundenverkehr zugänglich sind.

§ 3

Die Öffnungszeiten werden auf 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr festgesetzt.

§ 4

Arbeitszeitrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften wie insbesondere die des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Ladenöffnungsgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben hiervon unberührt.

§ 5

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die öffentliche Bekanntgabe erfolgt durch Bekanntmachung am 07.08.2019 auf der Homepage der Stadt Baden-Baden unter www.baden-baden.de/buergerservice.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung in Baden-Baden erhoben werden.

Hinweise:

• Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes Baden-Württemberg (LVwVfG) ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen.

• Die Allgemeinverfügung kann ab sofort mit ihrer Begründung und Rechts-behelfsbelehrung während der allgemeinen Öffnungszeiten beim Fachgebiet Öffentliche Ordnung, Briegelacker Straße 21, 2. Obergeschoss Zimmer 07, 76532 Baden-Baden eingesehen werden.

Baden-Baden, den 06.08.2019
Maximilian Lipp
Fachbereichsleiter


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