Demo-Teilnehmer müssen Maske tragen

Anti-Masken-Demonstration heute in Karlsruhe – Niederlage vor Verwaltungsgericht

Anti-Masken-Demonstration heute in Karlsruhe – Niederlage vor Verwaltungsgericht
Foto: goodnews4-Archiv

Karlsruhe, 03.12.2020, Bericht: Redaktion Bei der heute in Karlsruhe stattfindenden Anti-Masken-Demonstration müssen die Teilnehmer einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat gestern einen Antrag der Demonstrationsleiterin, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die von der Stadt Karlsruhe verfügte Auflage wiederherzustellen, abgelehnt. Dies habe zur Folge, dass sich die Teilnehmer bei der Demonstration an die Auflage halten müssten, teilte das Gericht gestern mit.

Zur Begründung hat die 3. Kammer ausgeführt, die fragliche Auflage greife nicht unverhältnismäßig in die Versammlungsfreiheit ein. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Versammlungsteilnehmer sei ein geeignetes Mittel zur Erreichung des legitimen Zwecks des Schutzes vor einer SARS-Cov-2-Infektion. Sie sei auch erforderlich. Vor dem Hintergrund der bei einer von der Antragstellerin am 19. November 2020 geleiteten, vergleichbaren Demonstration gemachten Erfahrungen sei die Einhaltung eines physischen Mindestabstandes von 1,5 Meter im konkreten Fall kein ausreichendes Mittel, das Ansteckungsrisiko effektiv zu reduzieren, da sie es seinerzeit nicht vermocht habe, die Einhaltung dieses Abstandes sicherzustellen. Die Kammer sei davon überzeugt, dass es bei der bevorstehenden Versammlung abermals wiederholt zu Unterschreitungen des Mindestabstandes kommen werde.

 

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, hiergegen binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einzulegen.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.