Aus dem Landratsamt Karlsruhe

Erste Flüchtlinge aus der Ukraine im Landkreis Karlsruhe – Unterbringung in der Stadt Karlsruhe nicht möglich

Karlsruhe, 08.03.2022, Bericht: lra Die Bilder von flüchtenden Menschen aus der Ukraine gehen derzeit um die Welt. Die Auswirkungen des Kriegs werden auch im Landkreis Karlsruhe deutlich.

So werden am Montagabend die ersten Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet in zwei Bussen auch in einer Unterkunft des Landkreises Karlsruhe aufgenommen und in der Gemeinschaftsunterkunft in Sulzfeld untergebracht. Organisiert wurden die Busse und ihre Reise von einem privaten Verein. Ihr Weg über die Grenze führte von der Ukraine über Moldawien. Nachdem die kurzfristige Unterbringung in der Stadt Karlsruhe nicht möglich war, wurde der Landkreis Karlsruhe angefragt. Dieser hat umgehend seine Aufnahmebereitschaft signalisiert. Der Kontakt kam über die ehemalige Staatssekretärin Katrin Schütz zustande.

Dass für diesen Fall Kapazitäten bereitstehen und weitere geschaffen werden sollen, verdeutlichte Landrat Christoph Schnaudigel erst vor wenigen Tagen gegenüber den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen. Die Vorbereitungen, die bereits Ende der vergangenen Woche präventiv für die Aufnahme von Geflüchteten getroffen wurden, haben sich bewährt. Der Landkreis rechnet damit, dass in naher Zukunft weitere Geflüchtete ankommen und stellt sich dafür auf.

 

Neben der Unterbringung durch die öffentlichen Aufgabenträger sind auch private Initiativen im Landkreis bei der Flüchtlingsaufnahme aktiv: In Stutensee sind darüber am Wochenende die ersten 45 Personen aus der Ukraine angekommen.

Eine Unterbringung durch Privatpersonen ist ausdrücklich möglich und auch gewünscht. Für diejenigen, die nicht auf diese Weise unterkommen, sorgt der Staat: Das Regierungspräsidium weist den Landkreisen die Geflüchteten zu. Das Landratsamt Karlsruhe kann kurzfristig bis zu 250 Plätze in vorläufiger Unterbringung zur Verfügung stellen und bereitet weitere Unterkünfte vor. In den Städten und Gemeinden können Plätze in der Anschlussunterbringung genutzt werden. Um die Verteilung europa-, bundes- und landesweit ordnen zu können, müssen alle Menschen erfasst werden. Deshalb ist es wichtig, dass alle Flüchtlinge bei den unteren Ausländerbehörden – sprich bei Großen Kreisstädten in den Rathäusern beziehungsweise dem Landratsamt für die kreisangehörigen Gemeinden – gemeldet und registriert werden.


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