Nur mobile Impfteams im Einsatz

Impfstoffmangel auch in Karlsruhe – Impfzentren geschlossen – Keine Termine

Impfstoffmangel auch in Karlsruhe – Impfzentren geschlossen – Keine Termine
Foto: Stadt Karlsruhe

Karlsruhe, 30.01.2021, Bericht: Redaktion Die Impfzentren Zentrales Impfzentren, ZIZ, und Kreisimpfzentren, KIZ, sind bis 7. Februar geschlossen, Mobile Impfteams, MIT, impfen durchgehend weiter, heißt es aus dem Karlsruher Rathaus zur aktuellen Lage bei den Impfungen.

Derzeit gebe es keine Termine für KIZ und ZIZ. Obwohl Infrastruktur und Organisation seit Ende Dezember zuverlässig zur Verfügung stehen, schränkt der Impfstoffmangel als limitierender Faktor die Aktivität der Karlsruher Impfzentren, ZIZ in der Messe Karlsruhe und KIZ in der Schwarwaldhalle empfindlich ein, teilte gestern das Rathaus Karlsruhe mit. Die Lage sei «weiterhin sehr dynamisch, was die Terminplanung und -vergabe oft nur kurzfristig möglich» mache. Was wohl meint, dass derzeit unberechenbar ist, wann Impfdosen zur Verfügung stehen.

Im Impfzentrum Messe Karlsruhe und durch Mobile Impfteams finden bis 31. Januar täglich Erst- und Zweitimpfungen statt. Insgesamt werden etwa 1.100 Dosen pro Tag verimpft. Aufgrund des Impfstoffmangels müssen jedoch danach sowohl ZIZ als auch und KIZ vom 1. bis 7. Februar geschlossen bleiben. Wie geplant fahren hingegen die MIT durchgehend weiter und führen täglich Erst- und Zweitimpfungen durch. In Summe 300 pro Tag.

 

Das ZIZ öffnet voraussichtlich wieder ab dem 8. Februar und verabreicht dann täglich Erst- und Zweitimpfungen. In Abhängigkeit von der Impfstoffverfügbarkeit wird mit 500 bis 800 Impfungen pro Tag geplant. Das KIZ öffnet voraussichtlich ab dem 12. Februar zwei Mal wöchentlich und führt jeweils rund 300 Erstimpfungen pro Tag durch. Ab dem 17. März beginnen die Zweitimpfungen. Dann verimpft das KIZ nach aktueller Planung zwei Mal wöchentlich jeweils 300 Erst-Dosen und zwei Mal wöchentlich jeweils 300 Zweit-Dosen.


Gruppe 1: Personengruppen mit höchster Priorität

• Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.
• Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.
• Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
• Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind.
• Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.


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