Aus dem Landratsamt Karlsruhe

Karlsruhe schaut bei Schlachtbetrieben genau hin – 19 Bußgeldverfahren – Sieben amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten

Karlsruhe schaut bei Schlachtbetrieben genau hin – 19 Bußgeldverfahren – Sieben amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten
Lebensmittelkontrolleur bei der Wareneingangskontrolle in einem Zerlegebetrieb. Foto: Landratsamt Karlsruhe

Karlsruhe, 25.08.2020, Bericht: Landratsamt Das amtliche Fleischuntersuchungspersonal bestehend aus sieben amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten sowie drei amtlichen Fachassistenten hat im vergangenen Jahr Schlachttier- und Fleischuntersuchungen in den 19 gewerblichen Schlachtbetrieben im Landkreis Karlsruhe durchgeführt.

Insgesamt waren es 16.113 Untersuchungen, aufgeteilt auf 2.525 Rinder, 13.092 Schweinen, 465 Schafe einschließlich Lämmer und 31 Ziegen. Zieht man auch das Jahr 2018 mit 17.511 Schlachtungen heran, liegen die Schlachtzahlen weiterhin auf niedrigem Niveau. Diese Entwicklung ist auch im Zusammenhang mit dem Rückgang der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung im Landkreis Karlsruhe zu sehen, erläutert Dr. Joachim Thierer, Leiter des Amtes für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesens im Zusammenhang mit dem nun vorliegenden Jahresbericht.

Im Rahmen von Hausschlachtungen, bei denen das gewonnene Fleisch nur für den Verzehr im eigenen Haushalt verwendet werden darf, wurden im Landkreis Karlsruhe im Berichtsjahr insgesamt 327 Tiere, davon 43 Rinder, 163 Schweine, 102 Schafe und 19 Ziegen zur amtlichen Untersuchung angemeldet und untersucht. Die Zahl der für den Eigenbedarf geschlachteten Tiere lag minimal unter der Zahl aus dem Jahr 2018 mit 330 Tieren.

In den vier zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieben des Landkreises wurden 616 Stück wiederkäuendes Schalenwild (Reh-, Rot- und Damwild) sowie 376 Wildschweine zur Fleischuntersuchung vorgestellt. Ein Großteil des regionalen Wildbrets wird über die 330 Wildkammern des Landkreises Karlsruhe vermarktet, in denen der Endkunde das Wildfleisch direkt vom Jäger beziehen kann. Auch diese Wildkammern werden regelmäßig vom Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Hinblick auf die Einhaltung der Hygienevorschriften überprüft. Bei jagdlich erlegtem Schwarzwild muss in den zehn Trichinenuntersuchungsstellen im Kreis eine Untersuchung auf Trichinen durchgeführt werden. 2019 wurden 3.773 Wildschweine auf Trichinen untersucht, das sind über 900 Tiere mehr als im Jahr 2018. Alle auf Trichinen getestete Schwarzwildproben waren negativ.

Im Rahmen der Lebensmittelhygieneüberwachung hat das zuständige Fleischuntersuchungspersonal im vergangenen Jahr 135 Betriebskontrollen in den 92 Betrieben mit EU-Zulassung durchgeführt. Dazu gehören Metzgereien, die selbst schlachten, größere Fleisch- und Fischverarbeitungsbetriebe, Caterer / Gemeinschaftsverpflegungen, Eierpackstellen und auch ein Betrieb, der Sojasprossen herstellt. Dies stellt eine Besonderheit dar, da üblicherweise nur Betriebe, die mit tierischen Lebensmitteln umgehen, einer EU-Zulassung bedürfen.

Beanstandungen bei den genannten EU-Betrieben führten zu 34 schriftlichen Anordnungen, die sich in der Regel auf bauliche Mängel bezogen. In zehn Fällen musste die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen mittels verwaltungsrechtlicher Festsetzung von Zwangsgeldern durchgesetzt werden.

Zusätzlich wurde in 19 Fällen aufgrund von schwerwiegenden Verstößen gegen das Lebensmittelrecht, beispielsweise schwere Mängel in der Betriebshygiene oder unhygienische Arbeitsabläufe, ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In zwei Fällen wurde sogar ein Strafverfahren gegen die betroffenen Lebensmittelunternehmer eingeleitet, da bei der Produktion von Lebensmitteln wiederholt in gravierendem Umfang gegen Hygienevorschriften des Lebensmittelrechtes verstoßen wurde.

Amtsleiter Dr. Joachim Thierer wies darauf hin, dass der Lebensmittelunternehmer prinzipiell selbst die volle Verantwortung trägt, nur sichere Lebensmittel in Verkehr zu bringen und der dafür alle erforderlichen Maßnahmen in Eigenregie zu treffen hat.


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