
20 Prozent der Deutschen nutzen Facebook
Karlsruher Oberlandesgericht mit Entscheidung zu Facebook – „Faktenprüfung darf nicht missverständlich sein“ – Streit um Presseartikel über „offenen Brief“ zum Klimawandel
Karlsruhe, 28.05.2020, Bericht: Redaktion In einer bemerkenswerten Entscheidung stellte das Karlsruher Oberlandesgericht gestern fest, dass die «Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook nicht missverständlich sein darf».
Das Karlsruher Gericht widersprach mit seiner Entscheidung einer Entscheidung des Landgerichts Mannheim. Über die Rechtmäßigkeit von Faktenprüfungen auf Facebook im Allgemeinen sei in diesem Verfahren nicht entschieden worden, heißt es aus Karlsruhe. Für die zukünftigen Rechtsauslegungen dürfte die Entscheidung dennoch von Belang sein.
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