Mehrere Vögel gestorben

Karlsruher Zoo muss sofort schließen – Tote Tiere wegen Vogelgrippe

Karlsruher Zoo muss sofort schließen – Tote Tiere wegen Vogelgrippe
Drei Pelikane sin im Karlsruher Zoo gestorben. Foto: Zoo Karlsruhe

Baden-Baden, 04.02.2022, Bericht: Redaktion Nach Angaben des Karlsruher Zoos sind weitere Tiere an der Vogelgrippe gestorben. goodnews4.de berichtete bereits.

Der Zoologischer Stadtgarten müsse vorübergehend geschlossen werden, um eine Verschleppung der «hochpathogenen aviären Influenza» innerhalb des Zoos zu verhindern.

Nachdem bei einem Graureiher in der Karlsruher Günther-Klotz-Anlage die als Geflügelpest oder auch Vogelgrippe bekannte Krankheit bestätigt wurde, steht nun fest, dass auch verstorbene Tiere im Karlsruher Zoo mit dem Virus infiziert waren. Dies teilte die Stadt Karlsruhe gestern Abend mit. Das Friedrich-Löffler-Institut, FLI, hatte gestern zunächst drei Verdachtsfälle – zwei Hawaiigänse und ein Pelikan – bestätigt. Zwischenzeitlich seien weitere Tiere verstorben. Dabei handele es sich um zwei weitere Pelikane aus der im Zoo gehaltenen Gruppe. Zudem seien zwei Wildvögel, die sich auf dem Gelände des Zoos aufgehalten hatten, ebenfalls tot aufgefunden worden.

Da das Virus über kontaminierte Schuhe, Kleidung und über Gegenstände weiter verbreitet werden könnte, dürfen sich zunächst keine Zoogäste auf dem Gelände aufhalten. Der Zoo habe bereits epidemiologische Einheiten seiner Vögel gebildet, die nun in enger Absprache mit den Amtsveterinären von den Zootierärzten beprobt werden können.

 

Wer bereits Karten für einen Zoobesuch in den kommenden Tagen erworben hat, kann sich per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden. Die Tickets werden dann zurückerstattet oder auf einen späteren Besuch umgebucht.

Beim Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest liegt die oberste Priorität in der Verhinderung der Verschleppung des Virus in Wirtschaftsgeflügelbestände und private Geflügelhaltungen, um die mit den daraus folgenden Restriktionen verbundenen hohen wirtschaftlichen Schäden für die Geflügelwirtschaft zu verhindern. Die erforderlichen Maßnahmen basieren auf Rechtsverordnungen der EU und des Bundes.


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