Änderungen wegen Bundesnotbremse

Landratsamt Karlsruhe erklärt nochmals die Corona-Regeln – Im Landkreis Karlsruhe ab Montag nur noch Click&Collect erlaubt – In der Stadt Karlsruhe Click&Meet möglich

Landratsamt Karlsruhe erklärt nochmals die Corona-Regeln – Im Landkreis Karlsruhe ab Montag nur noch Click&Collect erlaubt – In der Stadt Karlsruhe Click&Meet möglich
Foto: goodnews4-Archiv

Karlsruhe, 26.04.2021, Bericht: Redaktion Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung mit Wirkung zum Samstag an die bundeseinheitlichen Vorgaben des novellierten Infektionsschutzgesetzes angepasst, erinnert das Landratsamt Karlsruhe.

Für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe ändern sich gegenüber den bisherigen Vorschriften folgende Regelungen: Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt nun ab 22.00 Uhr – bislang: 21.00 Uhr – und endet um 05.00 Uhr. Außerdem ist im Einzelhandel wieder Click&Meet möglich, aber nur bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 150.

PDF Regelungen der «Bundesnotbremse» auf einen Blick

Diese Grenze ist im Landkreis wieder erreicht, am Samstag lag die 7-Tage-Inzidenz am dritten Tag in Folge über 150. Das Gesundheitsamt hat deshalb bekanntgemacht, dass für den Einzelhandel im Landkreis Karlsruhe ab Montag nur noch Click&Collect erlaubt ist. In der Stadt Karlsruhe liegt die 7-Tage-Inzidenz unter dieser Grenze, weshalb im Stadtgebiet Click&Meet möglich bleibt.

Die Regelungen im Einzelnen können auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-karlsruhe.de auf den Coronaseiten unter der Ziffer 2 «Häufig gestellte Fragen und Antworten ans/des Gesundheitsamt/-es – Welche Regelungen gelten im Stadt- und Landkreis Karlsruhe?» abgerufen werden.


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