2G und Maskenpflicht

Schwerpunktkontrolle der Polizei auf Karlsruher Christkindlsmarkt – Abstand und Maskenpflicht

Schwerpunktkontrolle der Polizei auf Karlsruher Christkindlsmarkt – Abstand und Maskenpflicht
Foto: goodnews4-Archiv

Karlsruhe, 24.11.2021, Bericht: Redaktion Nach der aktuellen Corona-Verordnung gilt auch im abgesperrten und nur für Geimpfte und Genesene zugänglichen Bereich der Weihnachtsmärkte eine Maskentragepflicht, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Das Karlsruher Rathaus kündigte gestern eine Schwerpunktkontrolle auf dem Christkindlsmarkt an. Das Augenmerk der Polizei liege dabei insbesondere auf Verstößen gegen die Maskentragepflicht der Besucherinnen und Besucher.


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