Aus dem Rathaus Gaggenau

Entwarnung in Gaggenau - Landesanstalt für Umwelt sieht keine Gefahr für Luftschadstoff-Überschreitungen

Gaggenau, 08.11.2018, Bericht: Rathaus In Gaggenau sind keine Überschreitungen von Luftschadstoffen zu befürchten. Die gute Nachricht kommt aus dem Rathaus, genauer gesagt von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, LUBW, die von der Stadt gebeten wurde, Messungen durchzuführen.

Insbesondere sollte an drei vorgeschlagenen Standorten der Anteil von Stickstoffoxid gemessen werden. Dieser Tage teilte die Landesanstalt der Stadtverwaltung mit, dass an keinem der drei Standorten Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten zu erwarten seien.

Stadtrat Eric Peplau hatte die Messung von Luftschadstoffen in Gaggenau angeregt. Die Stadt hatte sich daraufhin mit drei ausgewählten Standorten bei einem «Spotmessprogramm» der LUBW für 2019 beworben. Zum einen mit zwei Teilabschnitten der B462 einmal zwischen Lessingstraße sowie Konrad-Adenauer-Straße und einmal mit dem Bereich Siedlung Ottenau. Als dritten Standort hatte die Stadtverwaltung die Schillerstraße zwischen Hauptstraße und Goethestraße ausgewählt. Aus Sicht der LUBW kommt keiner der Standorte in Betracht, da sie die Kriterien nicht erfüllen, von denen nach nachgewiesenen Erfahrungswerten, eine Überschreitung zu erwarten ist. Der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid beträgt nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 40 µg/m³ als Jahresmittelwert. Die Konzentration des Luftschadstoffs Stickstoffdioxid wird in einem Straßenabschnitt hauptsächlich durch die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) und die Windgeschwindigkeit beeinflusst. Die LUBW hat den Zusammenhang zwischen diesen beiden Größen und der gemessenen Stickstoffdioxidkonzentration für alle verkehrsnahen Messpunkte in Baden-Württemberg aus dem Jahr 2017 analysiert und dabei zweierlei festgestellt: So wurde an keinem Straßenabschnitt, an dem die Verkehrsstärke weniger als 10.000 Kfz pro Tag betrug, der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid überschritten. Zudem wurde an keinem Straßenabschnitt, an dem die mittlere Windgeschwindigkeit über 2,4 m/s lag, der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid überschritten. Aus diesem Grund werden neue Messpunkte von der Landesanstalt nur dann berücksichtigt, wenn die Verkehrsbelastung über 10 000 Fahrzeuge pro Tag liegt und wenn in deren Umfeld die Windgeschwindigkeiten unter 2,4 Meter pro Sekunde betragen. Drittes Kriterium ist, dass die Wohnbevölkerung von der Immissionsbelastung betroffen ist. Ganz deutlich erklärte die LUBW gegenüber der Stadt Gaggenau, dass «an Standorten, die diese Kriterien nicht erfüllen, keine Grenzwertüberschreitung im Sinne der Bundesimmissionsschutzverordnung zu erwarten ist». Die Landesanstalt hat alle drei vorgeschlagenen Standorte in Gaggenau nach diesen Kriterien bewertet.

Dabei hat sich gezeigt, dass an der B 462 in Gaggenau Mitte das Kriterium «Betroffenheit» nicht erfüllt ist, da es keine Wohnbebauung unmittelbar an der Straße gibt. Gleiches gilt für den Bereich der B 462 bei Ottenau. Betroffenheit bedeute, dass die Wohnbebauung unmittelbar am Straßenrand stehen muss. In der Schillerstraße in Gaggenau ist das Kriterium Verkehrsbelastung nicht erfüllt. Auf Nachfrage der Stadtverwaltung wurden die drei Straßenabschnitte und ihre Ablehnungsgründe nochmals deutlich erläutert. «Mit dem Ergebnis, dass es kein Teilstück gibt, an dem tatsächlich immer alle drei Kriterien erfüllt sind», heißt es abschließend in der Pressemitteilung der Stadt Gaggenau. «Wir vertrauen auf die große Erfahrung der LUBW und freuen uns, dass wir in Gaggenau nicht mit Überschreitungen von Grenzwerten zu rechnen haben», erklärt Bürgermeister Michael Pfeiffer.


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