Aus dem Rathaus Gernsbach

Gernsbach schützt sein Stadtbild – Modernisierung der Gestaltungssatzung für Altstadt Gernsbach

Gernsbach schützt sein Stadtbild – Modernisierung der Gestaltungssatzung für Altstadt Gernsbach
Die historische Gernsbacher Altstadt steht als Ensemble unter Denkmalschutz. Foto: Stadt Gernsbach

Gernsbach, 20.04.2022, Bericht: Rathaus Die erste Satzung zur Gestaltung der Altstadt stammt aus dem Jahre 1983. Viele der festgelegten Bestimmungen sind nicht mehr zeitgemäß.

Daher hatten sich sowohl die Bürgerschaft als auch der Gemeinderat im Rahmen des Altstadtentwicklungsprozesses für eine Anpassung der Vorgaben ausgesprochen. Die historische Gernsbacher Altstadt steht als Ensemble unter Denkmalschutz. Neben dem Einzeldenkmalschutz, der für die dortigen Bauwerke gilt, dient die Gesamtanlagen-Verordnung dem Bewahren der historischen Substanz. Die Gestaltungssatzung wurde seinerzeit erstellt mit dem Ziel, die Zeugnisse der Stadtgeschichte zu erhalten und gleichzeitig den Bedürfnissen jeweils aktueller Wohn- und Lebensformen gerecht zu werden.

In der Sitzung vom 21. März beschloss der Gemeinderat mit großer Mehrheit die Änderung der Altstadt-Gestaltungssatzung und billigte den vorgelegten ersten Entwurf für die frühzeitige Bürgerbeteiligung. Dieser Entwurf wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege unter Fertigung einer Ortsanalyse erarbeitet. Dabei wurde der ständige Wandel der Lebensbedingungen und -anforderungen berücksichtigt und so eine Planungsbasis für Bauwillige, Architekten, Planer und Verwaltung geschaffen.

Der Entwurf zeigt sowohl Chancen als auch Grenzen der baulichen Gestaltung von Bauten auf, die sich im Geltungsbereich der geschützten Gesamtanlage befinden, jedoch nicht unter Einzeldenkmalschutz stehen. Einbezogen wurden sowohl Gebäude, die modernisiert werden sollen, als auch Ersatz- und Neubauten. Berücksichtigung finden auch Regelungen zu Einfriedungen, Werbeanlagen, Warenautomaten sowie zur Möblierung von Freisitzen und Außengeländen.

 

«Die Satzungsänderung erfolgt mit dem Wissen, dass es nur unter Einbeziehung aller Interessen gelingen kann, das geschlossene Erscheinungsbild der Altstadt zu bewahren und weiter aufzuwerten», unterstreicht Bürgermeister Julian Christ die Notwendigkeit der Fortschreibung.

Der Entwurf soll nun zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerschaft und der betroffenen Behörden offengelegt werden und kann dann im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Termine werden im Amtsblatt bekannt gegeben.


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