Aus dem Rathaus Gernsbach

Gernsbacher sparen Geld – Steuersenkung beim Wasserbezug für das ganze Jahr 2020

Gernsbacher sparen Geld – Steuersenkung beim Wasserbezug für das ganze Jahr 2020
Die Kunden der Stadtwerke Gernsbach profitieren für das ganze Jahr 2020 von der herabgesetzten Umsatzsteuer von fünf Prozent. Foto: Archiv

Gernsbach, 07.07.2020, Bericht: Rathaus Beim Bezug von Trinkwasser kommen die Anschlussnehmer bei den Stadtwerken Gernsbach für das ganze Jahr 2020 in den Vorteil der herabgesetzten Umsatzsteuer von fünf Prozent.

Grund dafür ist der ganzjährige Ablesezeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.

Das Bundesministerium für Finanzen weist in einem Schreiben zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Krise darauf hin, dass - sofern die Ablesezeiträume zu einem Zeitpunkt nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 enden - grundsätzlich die Lieferungen des gesamten Ablesezeitraums den ab 1. Juli 2020 geltenden Umsatzsteuersätzen von den niedrigeren 5 Prozent – anstatt der ursprünglichen 7 Prozent – zu unterwerfen sind.

Da die Stadt Gernsbach zum 31.12.2020 die Verbräuche des Jahres 2020 ablesen wird, werden diese dann für das gesamte Jahr 2020 mit einem Steuersatz von 5 Prozent abgerechnet. «Wir freuen uns, dass wir den Vorteil für das ganze Jahr an die Kunden weitergeben können und dass keine unterjährige Ablesung notwendig wird», so Benedikt Lang, Kämmerer der Stadt Gernsbach.


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