Aus der Staatsanwaltschaft Baden-Baden

Hakenkreuz-Tattoo auf nacktem Oberkörper – In Gernsbach vor Gericht

Gernsbach, 18.05.2019, Bericht: Staatsanwaltschaft Das Amtsgericht Gernsbach verhandelt am 21. Mai 2019 um 09:00 Uhr eine Strafsache gegen einen 36-jährigen deutschen Staatsangehörigen.

Dem mehrfach vorbestraften Angeklagten wird zur Last gelegt, sich am 23.07.2018 im Bereich des Bahnhofs in Forbach mit nacktem Oberkörper aufgehalten zu haben, wissend, dass zahlreiche Passanten sein auf dem Oberkörper vorhandenes Hakenkreuz-Tattoo sehen konnten.

Das Verwenden des Hakenkreuzes als Kennzeichen der verbotenen NSDAP wird gemäß § 86a Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Der Angeklagte befindet sich, nachdem er im Januar 2019 in anderer Sache verhaftet wurde, derzeit in Strafhaft.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.