Aus dem Rathaus Gernsbach

Historische Altstadt in Gernsbach wird Fußgängerzone – Mehr Flächen für Gastronomen

Historische Altstadt in Gernsbach wird Fußgängerzone – Mehr Flächen für Gastronomen
Foto: Stadt Gernsbach/Nicoletta Arand

Gernsbach, 06.07.2022, Bericht: Rathaus Nach einer umfangreichen Bürgerbeteiligung in Form von Bürgerwerkstätten, Postkartenbefragungen und mit Beteiligung einer Steuerungsgruppe, die aus Anwohnerinnen und Anwohnern, Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern sowie aus Stadträtinnen und Stadträten bestand, stimmte der Gemeinderat in seiner Novembersitzung 2021 mit großer Mehrheit dem Rahmenplan zur Aufwertung der Altstadt einhergehend mit einer dortigen Verkehrsberuhigung zu.

In seiner jetzigen Juli-Sitzung bekräftige der Gemeinderat diesen Beschluss, indem er die formal notwendige Umwidmung eines Teilbereichs der Hauptstraße zur Fußgängerzone und die neuen Verkehrszeichen billigte.

Bürgermeister Christ begrüßt diesen Schritt sehr: «Endlich kann jetzt unsere historische Altstadt uneingeschränkt ihre volle Strahlkraft zeigen. Die Umwidmung zur Fußgängerzone sowie die Umlenkung des Durchgangsverkehrs aus der Altstadt trägt erheblich zur Aufenthalts- und Lebensqualität unseres denkmal- und stadtprägenden Quartiers bei.»

Der Durchgangsverkehr wird demnach dann um die Altstadt geleitet werden, der Lieferverkehr wird in begrenztem Zeitumfang möglich bleiben. Auch wird gemäß des Verkehrszeichenplans ab Einfahrt Hofstätte nur noch der Anliegerverkehr zugelassen werden. Auch an den anderen Zufahrten zur Altstadt soll nur noch der Anliegerverkehr einfahren dürfen. Der allgemeine Verkehr, der nur durch die Altstadt durchfahren möchte, ist nicht mehr erlaubt. Parken ist in der Altstadt künftig nur in gekennzeichneten Flächen für Bewohner erlaubt, damit die Freihaltung der Rettungswege sichergestellt werden kann.

Um den Gastronomen mehr Fläche zur Bewirtschaftung anzubieten und um Veranstaltungen durchzuführen und die Aufenthaltsqualität zu steigern, wird ein Teil der Hauptstraße (ab Hausnr. 13 bis Nr. 40) zur Fußgängerzone werden. Die neue Verkehrsführung wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde voraussichtlich ab Mitte Juli umgesetzt werden können.

 

Die künftige Verkehrsführung wurde den Gewerbetreibenden in der Altstadt in einer eigenen Informationsveranstaltung im April 2022 vorgestellt. Zudem wurde in diesem Rahmen allen Gewerbetreibenden das Angebot gemacht, dass sowohl die städtische Wirtschaftsförderung als auch die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe mit kostenlosen Beratungsangeboten zur Stärkung des Einzelhandels zur Verfügung stehen.

Der Fahrradverkehr wird mit der neuen Verkehrsführung gestärkt. Sowohl die Fußgängerzone als auch der untere Teil der Hauptstraße (ab Ausfahrt Amtsstraße) bis zur Hofstätte können mit dem Fahrrad in beide Richtungen befahren werden. Der Mühlgrabenweg wird zur Einbahnstraße in Richtung Färbertorplatz. Auch hier wird der Fahrradverkehr beidseitig möglich sein.

In den Altstadtbereichen außerhalb der Fußgängerzone wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h (30er Zone) beschränkt. Die neue Verkehrsführung sowie die damit verbundene Umwidmung eines Teilbereichs der Hauptstraße zur Fußgängerzone wurden intensiv mit der Verkehrsbehörde im Landratsamt, der Polizei, der Müllabfuhr sowie der Feuerwehr abgestimmt.

«Wenn wir alle an einem Strang ziehen, wird es uns gelingen, weiterhin eine breite Akzeptanz für dieses Projekt zu gewinnen. Sicherlich werden nicht nur unsere Bürgerinnen und Bürger, sondern auch unsere Gäste die autofreie Fußgängerzone besonders zu schätzen wissen, wie wir es auch bereits schon beim Altstadtsommer und jetzt beim Marktplatzfest der Gastronomen sehen konnten», so Bürgermeister Julian Christ abschließend.



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