Aus dem Rathaus Gernsbach

Impfzentrum in der Stadthalle Gernsbach – AstraZeneca mit mobilem Impfteam für Bürger ab 80

Gernsbach, 10.04.2021, Bericht: Rathaus Die Stadt Gernsbach bietet Bürgerinnen und Bürgern ab 80 Jahren, die bisher bei der Vergabe von Impfterminen noch nicht zum Zuge gekommen sind, in Kürze die Möglichkeit, sich im mobilen Impfzentrum in Gernsbach impfen zu lassen.

Um auf dieses Angebot aufmerksam zu machen, erhielten rund 1.200 Gernsbacherinnen und Gernsbacher ein Anschreiben der Stadt.

Seit über einem Jahr bestimmt die Corona-Pandemie den Alltag. Zwar wurde Anfang Januar in Deutschland mit dem Impfen begonnen. Die Terminvergabe über die Hotline oder die Internetplattform stellt jedoch gerade für Seniorinnen und Senioren teilweise eine enorme Hürde dar.

«Deshalb haben wir als Stadt für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger eine Lösung gesucht», führt Bürgermeister Julian Christ in dem Anschreiben aus. Das Impfzentrum wird in Kürze in der Stadthalle Gernsbach eingerichtet. Die Impfungen werden mit dem Impfstoff Astrazeneca vorgenommen und durch das mobile Impfteam des Landkreises Rastatt durchgeführt.

Alle Angeschriebenen, die bisher noch keine Impfung beziehungsweise bisher noch keinen festen Impftermin erhalten haben und das städtische Angebot wahrnehmen wollen, können sich bis Mittwoch, 14.04.2021 bei der Stadtverwaltung unter den Telefonnummern 07224/644-44, 644-71 oder 644-906 zu folgenden Zeiten melden: Samstag, 10.04. von 10-12 Uhr, Montag, 12.04., Dienstag, 13.04. und Mittwoch, 14.04. jeweils von 8.30 - 17 Uhr. Anzugeben sind Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Telefonnummer. Die Stadt erfasst diese Personen als impfberechtigt und meldet sich zeitnah, um die Termine für die Erst- und Zweitimpfung mitzuteilen und über die weitere Vorgehensweise, benötigte Unterlagen etc. zu informieren.

Für den betreffenden Personenkreis ist es wichtig, die Anmeldefrist einzuhalten, da bei einer verspäteten Rückmeldung eine Terminvergabe nicht mehr gewährleistet ist. Impfberechtigte, die eine Betreuungs- oder vorsorgebevollmächtigte Person an ihrer Seite haben, sollten diese unverzüglich über das erhaltene Schreiben informieren.

Briefempfängerinnen und -empfänger, die bereits geimpft sind, können das Schreiben als gegenstandslos betrachten. Noch ausstehende Zweitimpfungen werden dort ausgeführt, wo die Erstimpfung stattfand.

«Ich hoffe, dass möglichst viele Berechtigte dieses Angebot vor Ort in Anspruch nehmen. Mein Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauptamts, welche die Organisation und Abwicklung übernommen haben», so Bürgermeister Christ abschließend.


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