Aus dem Rathaus Gaggenau

Stadt Gaggenau klärt auf – „Gas-Alarmstufe hat noch keine direkte Auswirkung auf Kunden der Stadtwerke“

Stadt Gaggenau klärt auf – „Gas-Alarmstufe hat noch keine direkte Auswirkung auf Kunden der Stadtwerke“
Foto: goodnews4-Archiv

Gaggenau, 24.06.2022, Bericht: Rathaus Gestern, am 23. Juni, wurde von Wirtschaftsminister Robert Habeck die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Ob Störung oder außergewöhnlich hohe Gas-Nachfrage: Sobald sich die Versorgungslage erheblich verschlechtert, greift die Alarmstufe.

Der Markt ist auch hier noch in der Lage, die Gasversorgung mit eigenen Maßnahmen sicher-zustellen. Die Alarmstufe ist somit noch nicht mit staatlichen Eingriffen in den Gasmarkt verbunden. Die Alarmstufe ist aber eine Voraussetzung für die Umsetzung der Pläne der Bundesregierung, Gaskraftwerke vom Netz zu nehmen und vermehrt Kohle-Kraftwerke für die Stromproduktion einzusetzen.

Erst die Notfallstufe sieht eine Rationierung von Erdgas vor, wenn nicht genug Gas zur Deckung der Gasnachfrage vorhanden ist. In ihrer Rolle als Bundeslastverteiler ergreift die Bundesnetzagentur dann hoheitliche Maßnahmen, um die Versorgung mit Gas zu sichern. Der Netzbetreiber hat im Fall der Notfallstufe des Notfallplans Gas und die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler die Pflicht, die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie zu sichern, und damit auch die Auswirkungen einer Gasmangellage auf die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Hierzu kann die Bundesnetzagentur über den Verbrauch entscheiden, und Maßnahmen gegenüber großen Gaskunden, Gasversorgern und Gasnetzbetreibern verfügen.

 

Häufige Fragen zum Notfallplan Gas beantworten die Stadtwerke auf Ihrer Internetseite unter: www.stadtwerke-gaggenau.de/notfallplan.


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