Aus dem Rathaus Gaggenau

Stadt Gaggenau warnt vor Waldbrandgefahr – „Glas oder Glasscherben können verheerende Brände verursachen“

Stadt Gaggenau warnt vor Waldbrandgefahr – „Glas oder Glasscherben können verheerende Brände verursachen“
Foto: Archiv

Gaggenau, 11.08.2022, Bericht: Rathaus Auch in den Wäldern und auf Feldern im Landkreis Rastatt herrscht eine erhebliche Brandgefahr. Das schöne, ungewöhnlich heiße und regenarme Wetter der letzten beiden Monate und die längeren Feierabendstunden locken die Erholungssuchenden bei – noch bis in die Abendstunden hinein – sehr sommerlichen Temperaturen in den Wald und aufs Feld.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Wald- und Wiesenbesucher während der trockenen und warmen Sommermonate im Wald keine Zigaretten rauchen und kein offenes Feuer anfachen dürfen. Auch auf das Grillen im Wald oder auf Wiesen- und Feldflächen muss verzichtet werden.

Wind, Laub und Restholz verstärken Brandgefahr
Das unzersetzte Laub, Restholz vom Winter und trockenes Gras sind ein idealer Nährboden für Feuer. Wind und Windböen erhöhen die Gefahr, dass sich ein Feuer extrem rasch ausbreitet. Besonders in den Hardtwäldern mit trockenen sandigen Böden, aber auch in den Auwäldern mit viel Laub auf dem Boden und den unteren Lagen der Vorbergzone ist die Waldbrandgefahr hoch. Diese Waldgebiete werden gerade jetzt stark durch die erholungssuchende Bevölkerung frequentiert.

Achtsam die Fauna und Flora schützen
Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben. Auch heiße Teile einer Auspuffanlage von Fahrzeugen können trockene Grasflächen am Wegesrand entzünden. Weit über die Hälfte aller Waldbrände entstehen jedes Jahr durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Waldbrände führen nicht nur zu großen finanziellen Schäden für die Waldbesitzer, sondern zerstören auf Jahre hinaus die Lebensgrundlagen für viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen.

Einfache Regeln gegen Brandgefahr
Alle Erholungssuchenden können durch umsichtiges Verhalten helfen, die Brandgefahr einzugrenzen, wenn sie im Umgang mit Feuer einige Spielregeln beachten:

 

Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzliches Rauchverbot. Im Landkreis Rastatt sowie in vielen weiteren Landkreisen ist derzeit auch das Grillen nicht erlaubt – auch nicht auf eingerichteten Feuerstellen. Wichtig ist es zudem, dass Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, sodass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zufahren können.

Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung außerdem darauf hin, dass in den vergangenen Tagen leere Flaschen und Glasscherben an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet gefunden wurden. Glas oder Glasscherben können wie Brennglas wirken und ebenfalls verheerende Brände verursachen.

Wer darüber hinaus noch helfen will, die extrem trockene Phase in diesem Sommer gut zu überstehen und die Stadtgärtnerei bei der Arbeit noch unterstützen möchte, kann beim Gießen im Garten auch die von der Hitze recht mitgenommenen Bäume, Sträucher und Grünpflanzen vor dem Haus oder der Wohnung auf der Straße ab und zu noch mit ein paar Ladungen Wasser versorgen.


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