Aus dem Rathaus Gernsbach

Stadt Gernsbach streicht Fremdenverkehrsbeiträge – Bürgermeister Christ: „Gastronomen, Unternehmen, Dienstleistungsbetriebe stärken“

Stadt Gernsbach streicht Fremdenverkehrsbeiträge – Bürgermeister Christ: „Gastronomen, Unternehmen, Dienstleistungsbetriebe stärken“
Foto: Archiv

Gernsbach, 19.07.2023, Bericht: Rathaus Die Stadt Gernsbach verzichtet ab dem kommenden Jahr auf die Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen. Diesen Beschluss fasste der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig und hob gleichzeitig die 1964 gefasste Satzung auf.

Mit historischen Sehenswürdigkeiten, abwechslungsreichen Naturlandschaften und zahlreichen touristischen Angeboten zieht Gernsbach alljährlich viele Gäste an. Mit dem vielfältigen Gastronomieangebot und besonderen Übernachtungsmöglichkeiten ist die über 800 Jahre alte Amtsstadt weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt und ein attraktiver und beliebter Kurort im Nordschwarzwald.

Generell dürfen Kurorte nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg Fremdenverkehrsbeiträge von Selbständigen und Unternehmen erheben, sofern sie einen wirtschaftlichen Vorteil aus dem Tourismusbetrieb in der Gemeinde ziehen. Die Stadt Gernsbach macht seit 1964 von dieser Möglichkeit Gebrauch und erließ damals eine entsprechende Satzung, die seither nahezu unverändert angewandt wurde. Ausnahmen bildeten nur die Coronajahre 2020 und 2021, in denen auf die Erhebung der Abgaben verzichtet worden war. Aktuell besteht in mehr als 200 Fällen Beitragspflicht.

 

«Wir wollen die Attraktivität unserer Stadt als Reiseziel erhalten und unsere Gastronomen, Unternehmen und Dienstleistungsbetriebe stärken. Daher werden wir ab 2024 die Fremdenverkehrsgebühren nicht mehr in Rechnung stellen», betont Bürgermeister Julian Christ.




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