Von Bermersbach nach Baden-Baden nur im Einbahnverkehr

Von Baden-Baden nach Bermersbach eine beschwerliche Reise – Brandbrief von Landrat Dusch und Forbacher Bürgermeister Stiebler an Verkehrsminister Hermann

Von Baden-Baden nach Bermersbach eine beschwerliche Reise – Brandbrief von Landrat Dusch und Forbacher Bürgermeister Stiebler an Verkehrsminister Hermann
Foto: Archiv

Baden-Baden/Forbach, 27.05.2025, Bericht: Redaktion Die romantische Ortschaft Bermersbach, die zu Forbach gehört, ist in Baden-Baden nur besonderen Kennern des schönen nahen Schwarzwaldes bekannt. Nun vor allem auch durch die Beschwerlichkeit, diese Gegend mit dem Auto zu erreichen.

Bei einem Vor-Ort-Termin kamen alle Verantwortlichen zu einem Schluss, dass der Straßenzustand der L 79 zwischen dem Ortsausgang Bermersbach und der Kreisgrenze zum Stadtkreis Baden-Baden sich in einem so katastrophalen Zustand befindet, das der Verkehr weitgehend eingeschränkt wurde. Entschieden wurde die Einrichtung eines Einbahnverkehrs von Forbach kommend ab Bermersbach bis zur Roten Lache. goodnews4.de berichtete bereits.

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Straße bei Roter Lache nicht mehr verkehrssicher – Verkehr von Forbach nach Baden-Baden nur im Einbahnverkehr möglich

Nun richteten der Forbacher Bürgermeister Robert Stiebler und Landrat Christian Dusche einen Brandbrief an den Verkehrsminister. Der Brief endet mit einem gemeinsamen «Ich» und der Forderung, «dringend Maßnahmen aufzuzeigen, mit denen der Baulastträger zumindest eine Befahrbarkeit der L79 in beide Fahrtrichtungen in absehbarer Zeit wieder herzustellen gedenkt». Darüber würden die Menschen in der Region eine verlässliche Aussage zur vollständigen Sanierung der L79 erwarten.

 

Der Brief von Landrat Christian Dusch und Bürgermeister Robert Stiebler vom 23. Mai 2025 im Wortlaut:

Sanierung der Landesstrasse L 79 zwischen Forbach und Baden-Baden, Rote Lache

Sehr geehrter Herr Minister Hermann,

die Landesstraße L79 zwischen Forbach und Baden-Baden, Rote Lache befindet sich in einem desolaten Zustand.

Im Rahmen der Verpflichtungen zum laufenden Unterhalt hat meine Straßenmeisterei Gernsbach sich über Jahre hinweg stets bemüht, den Streckenabschnitt im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel verkehrssicher zu halten. Aufgrund der umfangreichen strukturellen Schäden an der Straße sind diese Möglichkeiten zwischenzeitlich ausgeschöpft.

Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen eines gemeinsamen Vor-Ort-Termins mit Vertretern des Regierungspräsidiums Karlsruhe als zuständigem Straßenbaulastträger, des Straßenbauamtes und des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Rastatt sowie des Polizeipräsidiums Offenburg der Straßenzustand der L 79 zwischen dem Ortsausgang Bermersbach und der Kreisgrenze zum Stadtkreis Baden-Baden Ende April 2025 begutachtet und eine Gefahrenlage ermittelt. Alle Beteiligten kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass aufgrund der derzeitigen Beschaffenheit der L 79 im Bereich zwischen Bermersbach und Rote Lache im Hinblick auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer unverzüglich gehandelt werden muss. Es wurden sämtliche Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beraten und geprüft.

Folge ist die Einrichtung eines Einbahnverkehrs von Forbach kommend ab Bermersbach bis zur Roten Lache. Diese Einschränkung auf einer Landesstraße mag kurzfristig zur Gefahrenabwehr vertretbar sein, langfristig ist dies jedoch für die Bevölkerung vor Ort sowie die überörtlich verkehrenden Straßenverkehrsteilnehmer nicht akzeptabel.

Bislang kann ich nicht erkennen, dass der Baulastträger der L 79, das Land hier grundlegend handelt und seiner Aufgabe zur Sanierung der Straße nachkommt, auch nicht in der Vergangenheit.

Auf den kritischen baulichen und verkehrlich bedenklichen Zustand der Straße wurde bereits im Jahr 2001 durch die Gemeinde Forbach aufmerksam gemacht.

Zuletzt wurde seitens meines Straßenbauamtes in den Jahren 2023 und 2024 auf den desolaten Zustand der L 79 beim Regierungspräsidium Karlsruhe aufmerksam gemacht.

Im Zuge der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Landtag Baden-Württemberg, Drucksache 15/2041 aus dem Jahr 2012 geht hervor, dass nur der Abschnitt der L79 zwischen Kreisgrenze und Abzweig L78 bei der Erstellung des Entwurfs zum Maßnahmenplan für den Generalverkehrsplan des Landes bewertet wurde. Dieser wurde zunächst zurückgestellt, und erst 2017 zumindest auf einem Teilstück saniert.

Dagegen wurde der Abschnitt Kreisgrenze (Rote Lache) bis Forbach nicht einmal betrachtet, obwohl bereits zum damaligen Zeitpunkt der schlechte Zustand bekannt war.

Im Zuge der in 2015 und 2016 durchgeführten ZEB an Bundes- und Landestraßen und dem folgenden Erhaltungsmanagementplan 2017-2020 des Landes wurde der Abschnitt als erhaltungsbedürftig klassifiziert. Das Gleiche gilt für das Erhaltungsmanagement 2022-2025.

Ich darf Sie dringend bitten, Maßnahmen aufzuzeigen, mit denen der Baulastträger zumindest eine Befahrbarkeit der L79 in beide Fahrtrichtungen in absehbarer Zeit wieder herzustellen gedenkt. Darüber hinaus erwarten die Menschen in der Region eine verlässliche Aussage zur vollständigen Sanierung der L79.

Freundliche Grüße

Prof. Dr. Christian Dusch

Robert Stiebler




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