Geldstrafe statt Gefängnis

Angeblich verbotene Prostitution – Haftbefehl am Flughafen

Angeblich verbotene Prostitution – Haftbefehl am Flughafen
Foto: Archiv

Rheinmünster, 12.12.2024, Bericht: ots Am Dienstagvormittag reiste eine rumänische Staatsangehörige mit einem Flug aus Sibiu am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden ein.

Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellte die Bundespolizei einen Haftbefehl wegen Ausübung der verbotenen Prostitution fest. Die 27-Jährige konnte die Geldstrafe bezahlen und so einen 30-tägigen Gefängnisaufenthalt abwenden.




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