Aus der Polizeidirektion Offenburg

Bewegungen im Genitalbereich – Polizei hatte etwas dagegen

Bühl, 19.06.2019, Bericht: Polizei Das ungenierte Verhalten eines 42-Jährigen am Montagmittag in einem Freibad hat für diesen nun eine Strafanzeige zur Folge.

Nach ersten Erkenntnissen soll sich der Mann kurz vor 16 Uhr in einem öffentlichen Duschbereich vor zwei Jugendlichen positioniert haben. Anschließend soll er in seine Badehose gegriffen und eindeutige Bewegungen im Genitalbereich vollzogen haben. Die beiden Jungen wendeten sich daraufhin an den Bademeister, welcher den 42-Jährigen bis zum Eintreffen der Beamten des Polizeireviers Bühl festhielt.

Die Ordnungshüter ermitteln nun wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.


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