Kontrollaktion in Baden-Badener Gastronomiebetrieben
Fluchtversuch bei Gastro-Kontrollen in Baden-Baden – Verstöße gegen Jugendschutz, Gaststättenrecht, Brandschutz – Psychoaktive Stoffen festgestellt

Baden-Baden, 21.08.2026, Bericht: Redaktion In einer gemeinsamen Mitteilung berichten die Stadt Baden-Baden, das Hauptzollamt Karlsruhe und das Polizeipräsidium Offenburg über eine Kontrollaktion in Baden-Badener Gastronomiebetrieben, bei der Verstöße aufgedeckt und ein Fluchtversuch unterbunden worden seien.
Die Kontrollen fanden bereits am Freitagabend letzter Woche in verschiedenen Gastronomiebetrieben im gesamten Stadtgebiet Baden-Baden statt. Das Amt für Ordnung und Sicherheit sowie das Umweltamt der Stadt Baden-Baden überprüften gemeinsam mit der Polizei und dem Hauptzollamt Karlsruhe – Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Rastatt – insgesamt 13 Betriebe und 45 Arbeitnehmer.
Im Rahmen der gemeinsamen Maßnahme seien unter anderem Verstöße gegen den Jugendschutz, das Gaststättenrecht und den Brandschutz sowie im Zusammenhang mit neuen psychoaktiven Stoffen festgestellt. Aufgrund verschiedener lebensmittelrechtlicher Verstöße sei einem Betrieb die Abgabe von Speisen untersagt worden. In einem weiteren Fall sei wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung für Shisha-Bars in Baden-Baden ein Verbot der Abgabe von Shishas ausgesprochen worden. Darüber hinaus seien zwei Steuerstrafverfahren eingeleitet worden.
Im Bereich der Schwarzarbeit seien «mehrere Sofortmeldeverstöße» festgestellt worden. Während einer Kontrolle habe «ein Arbeitnehmer» versucht, «sich einer Prüfmaßnahme zu entziehen», was von den Einsatzkräften der FKS Rastatt allerdings «nach kurzer Nacheile» verhindert werden konnte. Eine anschließende Überprüfung habe ergeben, «dass die Person aufgrund einer offenen Zahlungsforderung im Zusammenhang mit einem Leistungsmissbrauch zum Nachteil der Agentur für Arbeit zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war».
Nach den Kotrollen seien nun «umfangreiche Nachermittlungen und weitere Prüfungen» nötig. «Dabei werden unter anderem die vor Ort erhobenen Arbeitnehmerdaten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft», heißt es in der Mitteilung.
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