160 Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt
Pedelecs und E-Scooter machen Sorgen – Fahrradkontrolltag des Polizeipräsidiums Offenburg – Undisziplinierte Senioren

Baden-Baden/Offenburg, 25.09.2024, Bericht: Redaktion Nicht selten kann man seinen Augen nicht trauen, wenn ein Pedelec einen Waldweg hinunterbraust oder selbstbewusste Zweiradfahrer auf Rekordfahrt durch die Lichtentaler Allee und andere Straßen und Wege düsen und gleichzeitig mit dem Handy herumwerkeln.
In diesem Zusammenhang warnte selbst das zaghafte Baden-Badener Rathaus.
Die Anzahl an Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Pedelecs ist im Zeitraum von Januar bis Juni 2024 gegenüber 2023, um etwa 10 Prozent angestiegen, teilt nun das Polizeipräsidium Offenburg mit. Dabei sind offenbar vor allem ältere Mitbürger im Blickfeld. Des Weiteren sei eine Zunahme bei Verkehrsunfällen mit Senioren zu verzeichnen. In Anbetracht der Entwicklung führten die Polizeireviere des Polizeipräsidiums Offenburg mit der Verkehrspolizeiinspektion und der deutsch-französischen Fahrradstaffel, am Montag einen «Fahrradkontrolltag» durch. Ziel des Kontrolltags sei gewesen, im Rahmen stationärer und mobiler Kontrollen durch repressive und präventive Maßnahmen die Verkehrsunfallzahlen und Unfallfolgen für Fahrrad- und Pedelecnutzende zu reduzieren. Neben den Fahrradfahrenden seien auch die Nutzerinnen und Nutzern von Elektrorollern kontrolliert und teilweise beanstandet worden.
Insgesamt kontrollierten die 75 eingesetzten Beamten nach Angaben des Polizeipräsidium Offenburg etwa 330 Fahrräder, 140 Pedelecs und 90 E-Scooter. Dabei wurden 160 Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt, welche in Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren mündeten. Neben der verbotenen Handynutzung bezogen sich die Ordnungswidrigkeiten vor allem auf das widerrechtliche Befahren von Gehwegen, die falsche Nutzung von Radwegen, die Mitnahme von Personen auf E-Scootern, die Missachtung des Rotlichtes oder auch kleinere Mängel am Fahrrad. Sechs Verkehrsteilnehmer erhielten Anzeigen wegen einer Verkehrsstraftat. Darunter fallen das Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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