Aus der Polizeidirektion Offenburg

Polizei zu "verdächtigem Ansprechen von Kindern" in Baden-Baden - Vermutlich Missverständnis

Baden-Baden, 25.10.2018, Bericht: Polizei Ein Fall des sogenannten «verdächtigen Ansprechens von Kindern» hat vergangene Woche im Raum Baden-Baden für Unruhe gesorgt. Die bisherigen Ermittlungsergebnisse lassen jedoch auf das Vorliegen eines Missverständnisses schließen − Gefahren bestanden demnach nicht.

Nach einer damaligen Mitteilung seien zwei Schüler am vergangenen Donnerstag in der Straße «Alte Ziegelei» von zwei in einem Pkw befindlichen Männern angesprochen worden, wobei einem Kind das Einsteigen angeboten worden sein soll. Noch im Vorfeld einer polizeilichen Verifizierung des Ereignisses durch Beamte des Kriminalkommissariats Rastatt wurde der Vorfall unter anderem in den sozialen Netzwerken öffentlich.

Wie die Beamten nun zu Beginn dieser Woche ermitteln konnten, handelte es sich bei der vermeintlichen «Gefahr» um ein Missverständnis. Da es sich bei derartigen Fällen um einen sehr sensiblen Themenbereich handelt und damit einhergehende Ängste bei Eltern häufig omnipräsent sind, ist es immer wieder der Fall, dass damit frühzeitig und in guter Absicht an die Öffentlichkeit gegangen wird. Dies sorgt meist regionsübergreifend für große Verunsicherung. Hierbei spielen vor allem soziale Netzwerke eine große Rolle. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin: Halten sie im Vorfeld solcher Verbreitungen Rücksprache mit den ermittelnden Beamten!

Nicht jeder, der ein Kind anspricht, hat Böses im Sinn! (Sexuelle) Gewalt durch Fremde ist eher selten. Doch was können Eltern tun, um ihre Kinder auf solche Situationen vorzubereiten, ohne ihnen Angst zu machen? Die Erfahrung zeigt, dass altersgemäß informierte, starke und selbstbewusste Kinder besser vor Gefahrensituationen geschützt sind als ängstliche, unsichere Kinder. Zum Schutz von Kindern sind im Folgenden die wesentlichen polizeilichen Antworten und Empfehlungen komprimiert zusammengestellt:

− Erlauben Sie Ihrem Kind ausdrücklich, dass es «Nein» sagen darf, wenn ihm etwas «komisch» vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es sich in Gefahr wähnt.

− Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihrem Kind über seinen Tagesablauf, über seine Sorgen und Nöte zu sprechen. Täter bereiten ihre Taten oftmals vor und eine kleine Beobachtung Ihres Kindes oder ein «komisches» Gefühl könnten wichtig sein, um Vorbereitungen zu erkennen und Weiteres abzuwehren. Kinder müssen lernen, ihren Gefühlen vertrauen zu können.

− Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich verhalten kann. Es sind «Was-tue-ich-wenn»-Spiele. Es soll weglaufen, andere Erwachsene ansprechen, um Hilfe bitten oder auch laut um Hilfe schreien.

− Warnen Sie nicht vor Fremden, sondern vor Taten. Kinder wissen mit dem Begriff «fremd» oftmals nichts anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der es mit dessen Namen anspricht («Der kennt mich doch»).

− Ihr Kind sollte den Polizeiruf 110 kennen.

− Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit verbringt.

− Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich aufhalten darf.

− Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Treffen Sie Absprachen! Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen ein, denn das Kind lernt «am Modell»!

− Nach Möglichkeit sollte Ihr Kind in Gruppen mit anderen Kindern zur Schule gehen und sich z.B. auf Spielplätzen aufhalten.

− Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf. Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein.

− Kinder sollen üben, Abstand zu Fahrzeugen zu halten wenn sie z.B. nach dem Weg gefragt werden.

Weitere Informationen: www.polizei-beratung.de und www.missbrauch-verhindern.de


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.