Aus dem Landratsamt Rastatt

Alle Menschen mit Behinderung dürfen erstmals an Kommunalwahl und Europawahl teilnehmen – Blinde Menschen können Wahlschablone anfordern

Rastatt, 07.05.2019, Bericht: Landratsamt Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen alle Menschen mit Behinderung erstmals an der am 26. Mai 2019 stattfindenden Kommunalwahl und Europawahl teilnehmen.

Bei den Kommunalwahlen sind alle Wählerinnen und Wähler mit Behinderung automatisch im Wahlverzeichnis aufgenommen und bekommen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung und die Wahlunterlagen. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Für die Europawahl hingegen musste die Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 5. Mai formal beantragt werden.

Für die Europawahl können blinde Menschen beim Landesverband des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands, DBSV, eine Wahlschablone anfordern. Wer sich über die Kommunalwahl oder Europawahl informieren möchte, kann entsprechende Materialien in «Leichter Sprache» bei Petra Mumbach, der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung im Landkreis Rastatt, unter Telefon 07222 381-2126 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anfordern.


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