Aus der Staatsanwaltschaft Baden-Baden
Anklage wegen Meineides vor dem Schöffengericht Rastatt – Hauptverhandlung gegen zwei Brüder
Rastatt, 08.02.2019, Bericht: Staatsanwaltschaft Zwei Brüder aus Karlsruhe stehen wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Beihilfe zum Meineid beziehungsweise wegen Meineides in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Betrug vor dem Amtsgericht - Schöffengericht - Rastatt.
Einem der Angeklagten wird vorgeworfen, Mitte des Jahres 2014 eine unberechtigte Eigenbedarfskündigung für eine ihm gehörende Wohnung in Durmersheim ausgesprochen und, als die Mieterin sich wehrte, in dem sich anschließenden Zivilverfahren beim Amtsgericht Rastatt wider besseres Wissen behauptet zu haben, sein Bruder, der zweite Angeklagte, beabsichtigte, in diese Wohnung zu ziehen. Sein Bruder habe im Zivilverfahren diese Behauptung unter Eid bestätigt, obwohl er gar nicht beabsichtigt habe, die Wohnung zu beziehen. Dies sei nur vorgeschoben worden, um die Mieterin aus der Wohnung herausklagen zu können.
Der Zivilrichter wies die Kündigungsklage aber ab, da er zu der Überzeugung gelangte, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben war. Beide Angeklagte sind bislang nicht geständig, so dass das Schöffengericht Rastatt in der Hauptverhandlung vom 15. Februar 2019 um 08:00 Uhr, Sitzungssaal 151, durch Vernehmung mehrerer Zeugen den Sachverhalt aufklären wird.
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