Aus dem Rathaus Rastatt

Appell zu Fairness und Chancengleichheit beim Plakate kleben – Acht Parteien und Wahllisten in Rastatt

Rastatt, 25.04.2019, Bericht: Rathaus Die Kommunalwahl am 26. Mai rückt näher. Die acht Parteien und Wählervereinigungen, die für die Wahl des Gemeinderats in Rastatt zugelassen sind, gehen in die heiße Phase des Wahlkampfs.

Das sieht man nicht zuletzt auch daran, dass an vielen Orten in der Stadt Plakate mit politischer Werbung hängen. Doch was ist bei der Plakatierung erlaubt? Die Stadt Rastatt stellt den zugelassenen Parteien und Wählervereinigungen 30 Plakatständer zur Verfügung. Davon können 17 im Stadtgebiet und 13 in den Ortschaften kostenlos für Wahlplakate in Anspruch genommen werden. Jede Partei und Wählervereinigung darf dort ein DIN-A1-Plakat pro Seite anbringen. Auf jeder Seite haben acht Plakate Platz, somit passt die Wahlwerbung jeder Gruppierung sowohl auf die Vorder- als auch auf die Rückseite der Ständer. Im Sinne der Fairness und Chancengleichheit sollten die Plakate so geklebt werden, dass sie andere Wahlwerbungen nicht überdecken und den konkurrierenden Parteien und Wählervereinigungen genügend Platz für ihre Plakate lassen.

Können die für die Wahl zugelassenen Parteien und Wählervereinigungen ihre Plakate auch im öffentlichen Raum aufhängen? Ja, die Gruppierungen können ihre Wahlwerbung beispielsweise auch an Laternen, Masten oder Litfaßsäulen anbringen. Sie können aber auch Großflächenplakate verwenden. Diese Nutzung folgt unter anderem den Bestimmungen der Polizei- oder der Straßenverkehrsverordnung und bedarf einer vorherigen Genehmigung des städtischen Fachbereichs Sicherheit und Ordnung. An diesen Standorten können dann kostenlose Plakate nicht nur für die Kommunal- sondern auch für die Europawahl angebracht werden.

Wurden die Parteien und Wählervereinigungen über diese Regelungen informiert? Ja, die Stadt informierte die zur Gemeinderatswahl zugelassenen Gruppierungen über diese Regelungen am 8. April sowohl schriftlich als auch mündlich bei einer Informationsveranstaltung im Historischen Rathaus. Sollte eine Partei oder eine Wählervereinigung diese Regeln nicht einhalten, ermahnt die Stadtverwaltung die Betroffenen zunächst und fordert sie auf, den Regelverstoß innerhalb von zwei bis drei Werktagen zu beheben. Erfolgt dies nicht fristgerecht, entfernen Mitarbeiter der Technischen Betriebe die überzähligen Plakate und stellen diese Leistung den Verursachern in Rechnung.


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