Aus dem Landratsamt Rastatt

Auch Landratsamt Rastatt mahnt für Silvester - Abbrennen von Feuerwerkskörpern im öffentlichen Raum verboten

Auch Landratsamt Rastatt mahnt für Silvester - Abbrennen von Feuerwerkskörpern im öffentlichen Raum verboten
Foto: goodnews4-Archiv

Rastatt, 30.12.2020, Bericht: lra Der Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im öffentlichen Raum an Silvester sind in diesem Jahr verboten.

Das Ordnungsamt des Rastatter Landratsamts weist darauf hin, dass das Abschießen von Feuerwerken auf privaten Grundstücken zwar erlaubt bleibt, es dürfen allerdings nur Restbestände aus den Vorjahren eingesetzt werden. «Wir appellieren an die Bevölkerung, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in diesem Jahr generell zu verzichten», erklärt die stellvertretende Ordnungsamtsleiterin Vera Unser.

Betroffen vom Verkaufsverbot ist die sogenannte Pyrotechnik der Kategorie 2 (PM 2) – also vor allem solche Feuerwerke, die normalerweise nur von volljährigen Personen im Vorfeld von Silvester erworben werden dürfen. Weiterhin erlaubt bleibt der Verkauf von Pyrotechnik der Kategorie 1 (PM 1), die ganzjährig verkauft werden darf. Darunter fallen etwa Signalsterne, die aus Abschussbechern von Schreckschusswaffen verschossen werden können. «Aber auch diese dürfen an Silvester im öffentlichen Raum nicht abgeschossen werden», macht Vera Unser deutlich. Verkauft werden auch weiterhin so genannte Wunderkerzen.

Das Abschießen pyrotechnischer Munition verbunden mit dem Führen einer Schreckschusswaffe im öffentlichen Raum ohne kleinen Waffenschein nach dem Waffengesetz stellt eine Straftat (Führen der Waffe) und eine Ordnungswidrigkeit (Schießen im öffentlichen Raum) dar. Darüber hinaus wäre was Abbrennen pyrotechnischer Munition der Klasse PM 1 im öffentlichen Raum auch aufgrund der Corona-Verordnung verboten und kann als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden. Der Erwerb und Besitz pyrotechnischer Munition der Klasse PM 2 bedarf hingegen sogar einer waffenrechtlichen Erlaubnis (Munitionserwerbsschein). Der unerlaubte Erwerb und Besitz solcher pyrotechnischen Munition der Klasse PM 2 stellt eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft wird.

 

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat das «Böllerverbot» in diesem Jahr vor allem deshalb erlassen, weil es in den vergangenen Jahren viele Unfälle beim Abbrennen von Feuerwerken gegeben hatte. Die dabei entstandenen Verletzungen mussten zum Großteil in Krankenhäusern behandelt werden. In diesem Jahr stehen in den Krankenhäusern wegen der Corona-Pandemie allerdings nur eingeschränkte Kapazitäten zur Verfügung. Mit dem Verbot des Verkaufs und des Abbrennens von Feuerwerken im öffentlichen Raum will man möglichst viele Kapazitäten in den überlasteten Kliniken freihalten. Der Erlass ist ausschließlich auf den Jahreswechsel von 2020 auf 2021 beschränkt.


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