Aus dem Rathaus Rastatt

Auch Stadt Rastatt versendet Wahlbenachrichtigungen – Briefwahl online beantragen

Auch Stadt Rastatt versendet Wahlbenachrichtigungen – Briefwahl online beantragen
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 06.02.2021, Bericht: KMB Am Sonntag, 14. März 2021, findet in Baden-Württemberg die Landtagswahl statt. Am Wahltag stehen den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zur Stimmabgabe von 8 bis 18 Uhr insgesamt 27 Wahllokale zur Verfügung.

Da die Stadt Rastatt aufgrund der Corona-Pandemie mit einem hohen Briefwahlanteil rechnet, wurde die Zahl der Briefwahlbezirke von acht auf 20 erhöht. Die Wahlbenachrichtigungen an die rund 33.000 Wahlberechtigten in Rastatt werden bis spätestens 21. Februar zugestellt.

Wer per Briefwahl sein Kreuz setzen möchte, kann – sobald er die Wahlberechtigung postalisch bekommen hat – die erforderlichen Unterlagen bequem online über die Website der Stadt Rastatt unter www.rastatt.de anfordern. Briefwahlunterlagen können außerdem schriftlich per Wahlbenachrichtigung, Brief, Postkarte oder Vordruck beantragt werden oder elektronisch per E-Mail, Internet oder Fax. Zu nennen sind jeweils der Familienname, der oder die Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift. Wahlberechtigte können ihre Unterlagen aber auch persönlich im Bürgerbüro in der Herrenstraße 15 abholen oder bei den jeweiligen Ortsverwaltungen. Aufgrund der Corona-Pandemie können die Verwaltungsgebäude derzeit jedoch nur eingeschränkt aufgesucht werden. Zudem muss eine medizinische Mundschutzmaske getragen werden. Die Stadtverwaltung bittet, möglichst eine der anderen Beantragungsmöglichkeiten zu nutzen.

Alternativ lässt sich der Online-Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit einem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt. Die Antragsdaten werden verschlüsselt übertragen.

 

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden danach per Post zugesandt. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der Versand bis zu drei Arbeitstage in Anspruch nehmen kann und deshalb eine rechtzeitige Antragstellung erforderlich ist. Damit blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger am 14. März auch ohne fremde Hilfe ihre Stimme abgeben können, versenden die Blinden- und Sehbehindertenverbände auf Anfrage kostenlos Stimmzettelschablonen zu. Nähere Informationen gibt es telefonisch unter 0761/36122 beim Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V.

Fragen zur Wahlberechtigung, Briefwahl und Barrierefreiheit beantworten die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros telefonisch unter 07222 972-7114, 07222 972-7115 und 07222 972-7117 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Das Bürgerbüro ist montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr besetzt.


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