Aus dem Rathaus Rastatt

Badeseen in Ottersdorf und Winterdorf sind ab sofort wieder offen – „Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten“

Badeseen in Ottersdorf und Winterdorf sind ab sofort wieder offen – „Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten“
Foto: goodnews4-Archiv

Rastatt, 21.05.2020, Bericht: Rathaus Gute Nachrichten für alle Badefreunde: Nach einer am Mittwochnachmittag, 20. Mai, eingetroffenen positiven Stellungnahme des Corona-Krisenstabes des Landkreises sowie des baden-württembergischen Städtetages öffnet die Stadtverwaltung ab sofort die drei Badeseen in Wintersdorf und Ottersdorf.

Damit folgt sie auch den vielfach geäußerten Wünschen aus Bürgerschaft und Politik, die sich für eine Öffnung eingesetzt hatten. Nun gilt: Der Aufenthalt im Bereich der Badeseen ist gestattet, allerdings nur unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Regelungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum. So können sich Badegäste allein oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushaltes an den oder in den Seen aufhalten. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

In den vergangenen Tagen mussten die Badeseen geschlossen bleiben, weil die Corona-Verordnung und der Stufenplan des Landes eine Öffnung bis auf Weiteres untersagt hatte. Da die Praxis innerhalb des Landkreises und auch in anderen Regionen jedoch unterschiedlich gehandhabt wurde, hatte die Stadtverwaltung um Prüfung durch die übergeordneten Behörden gebeten. Deren Ergebnis liegt seit Mittwochnachmittag vor – mit der Feststellung, dass «Badeseen mit nicht organisiertem Zugang» bereits jetzt öffnen können.

Die Stadtverwaltung hat die Sperrung inzwischen aufgehoben. Bereits am Feiertag Christi Himmelfahrt und in den Folgetagen wird sie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln vor Ort kontrollieren. Badegäste werden dringend gebeten, sich zum eigenen Schutz und zum Schutz der Gesundheit von anderen an die Regeln zu halten. Sollte es wider Erwarten zu gehäuften Verstößen kommen oder einem zu hohen Besucheraufkommen, behält sich die Stadt vor, eine erneute Schließung zu verfügen.


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