Bürgerentscheid in Rastatt

Bürgerentscheid Zentralklinikum in Rastatt entscheidet nicht über Standort – Briefwahlunterlagen jetzt beantragen

Bürgerentscheid Zentralklinikum in Rastatt entscheidet nicht über Standort – Briefwahlunterlagen jetzt beantragen
Die Bürgerinitiative will mit dem Bürgerentscheid den Klinikstandort „Am Münchfeldsee“ verhindern. Foto: Archiv

Baden-Baden, 26.04.2023, Bericht: Redaktion Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Bürgerentscheid in Rastatt am 7. Mai 2023 zum Standort eines Zentralklinikums sind in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Paragraf 21 geregelt.

Die bei dem Bürgerentscheid gestellte Frage wird in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen – darunter versteht man das sogenannte «Abstimmungsquorum». Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Rastatter Gemeinderat über die Angelegenheit. Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Gemeinderats. Er kann allerdings innerhalb von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Die Frage des Bürgerentscheids lautet: «Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans am Standort ‚Am Münchfeldsee‘ für den Bau eines Klinikums?» Gleichgültig wie der Bürgerentscheid ausgeht, ist über einen Standort damit nicht entschieden. Der Bürgerentscheid kann einem Standort nur zustimmen oder ihn ablehnen, aber nicht entscheiden. Für einen gemeinsamen Standort eines Klinikums für Baden-Baden und den Landkreis Rastatt bedarf es der Entscheidung des Gemeinderats Baden-Baden und des Kreistags des Landkreises Rastatt.

 

Information der Stadt Rastatt zum Bürgerentscheid am 7. Mai:

Der Bürgerentscheid am Sonntag, 7. Mai, zum Bau eines Zentralklinikums Mittelbaden am Standort «Am Münchfeldsee» rückt näher. Am Wahltag stehen den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zur Stimmabgabe von 8 bis 18 Uhr insgesamt 28 Wahllokale zur Verfügung. Gewählt werden kann im Wahllokal des jeweiligen Wahlbezirks oder per Briefwahl. Schon jetzt haben über 4.000 Bürgerinnen und Bürger Briefwahl beantragt.

Wer sein Kreuz per Briefwahl setzen möchte, kann die erforderlichen Unterlagen bequem online über die Website der Stadt Rastatt www.rastatt.de anfordern. Briefwahlunterlagen können außerdem schriftlich mittels des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrags oder mit dem dort aufgedruckten QR-Code beantragt werden. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugesandt. Der Versand kann einige Arbeitstage in Anspruch nehmen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich. Der Wahlbrief mit den dazugehörigen Unterlagen muss dem Wahlamt der Stadt Rastatt am Abstimmungstag um 18 Uhr vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen bis Freitag, 5. Mai, persönlich im Bürgerbüro anzufordern. Das Bürgerbüro ist an diesem Tag bis 18 Uhr geöffnet. In den Ortsverwaltungen können die Briefwahlunterlagen persönlich bis Donnerstag, 4. Mai, zu den regulären Öffnungszeiten beantragt werden.




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