Aus dem Rathaus Rastatt
Bürgerinitiative verliert gegen Stadt Rastatt – Weinleiter-Wappen nicht mehr uneingeschränkt nutzen – „Zuordnungsverwirrung“
Rastatt, 28.03.2023, Bericht: Redaktion Die «Bürgerinitiative für Sicherheit und Recht und Freiheit» darf künftig nicht mehr im Eingangsbereich der BadnerHalle Flugblätter bei städtischen Veranstaltungen verteilen, auf denen die Weinleiter des städtischen Wappens zu sehen sind, dies teilt die Stadt Rastatt mit.
Das Oberlandesgerichts Karlsruhe befasste sich am 23. März mit dem Fall. Es sei demnach von einer «Zuordnungsverwirrung» auszugehen, wonach es für Bürger nicht klar erkennbar sei, dass das Flugblatt keinen städtischen Bezug hat. Bürgermeister Arne Pfirrmann, der als Vertreter der Stadt Rastatt an der Gerichtsverhandlung teilnahm, ist froh, dass das Gericht diesem Antrag der Stadtverwaltung gefolgt ist: «Wir sind sehr zufrieden, dass wir mit unserem Kernanliegen durchgedrungen sind», wird der Bürgermeister in der Mitteilung der Stadt Rastatt zitiert. Künftig sei es nun nicht mehr möglich, dass die Bürgerinitiative, quasi als «Trittbrettfahrer», den Zulauf zu städtischen Veranstaltungen in der BadnerHalle für ihre Zwecke unter Verwendung des bisherigen Logos mit der Weinleiter nutzen darf, betonte Bürgermeister Pfirrmann.
Anlass für die Klage war ein Vorfall bei der Matinee am 3. Oktober 2019 vor der BadnerHalle. Die Bürgerinitiative hatte damals Flugblätter verteilt, auf denen das Logo der Bürgerinitiative und Teile des Rastatter Wappens zu sehen waren. Zahlreiche Bürger sollen sich nach der Veranstaltung über das Flugblatt irritiert gezeigt haben, weil es den Eindruck erweckt haben soll, es habe etwas mit der Stadt zu tun.
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