Aus dem Rathaus Rastatt

Bürgermeister von Iffezheim bis Muggensturm unterzeichnen Gutachterausschuss-Vereinbarung – OB Pütsch empfing im Rastatter Rathaus

Bürgermeister von Iffezheim bis Muggensturm unterzeichnen Gutachterausschuss-Vereinbarung – OB Pütsch empfing im Rastatter Rathaus
Am 14. Februar wurde die Vereinbarung für den „Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Rastatt“ im Rastatter Rathaus unterzeichnet. Foto: Stadt Rastatt

Rastatt, 20.02.2019, Bericht: Rathaus Neun Unterschriften für ein wichtiges Gemeinschaftswirken: Am Donnerstag, 14. Februar, unterzeichneten Rastatts Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch und die Bürgermeisterin und Bürgermeister aus Au am Rhein, Bietigheim, Durmersheim, Elchesheim-Illingen, Iffezheim, Muggensturm, Ötigheim und Steinmauern die öffentlich-rechtliche Vereinbarung für den «Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Rastatt» im Historischen Rathaus in Rastatt.

Damit ist ein weiterer Meilenstein erreicht, dass der neue gemeinsame Gutachterausschuss zum 1. April 2019 seine Arbeit aufnehmen kann. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rastatt und aller Mitgliedsgemeinden haben ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, sich direkt an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Rathaus Herrenstraße 15 zu wenden, wenn sie ein Verkehrswertgutachten für eine Immobilie oder Bodenrichtwertangaben benötigen.

In den vergangenen Monaten hatten die Gemeinderäte der beteiligten Kommunen mit Grundsatzbeschlüssen der Bildung des gemeinsamen Ausschusses zugestimmt. Diese Entscheidung war in Rastatt am 22. Oktober 2018 einstimmig getroffen worden. Ebenfalls einstimmig hatte der Rastatter Gemeinderat am 28. Januar 2019 grünes Licht für die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gegeben. D

ie nun von den Bürgermeistern unterschriebene Vereinbarung wird dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Genehmigung vorgelegt. Anschließend folgt die Benennung der Gutachterinnen und Gutachter aus den jeweiligen Kommunen. In dem Gremium werden insgesamt 23 Gutachter vertreten sein. Die Geschäftsführung des Gutachterausschusses hat bereits seit Oktober, als Mitarbeiter der Stadt Rastatt, Ralf Buchholz inne. Er ist Vermessungsingenieur, Diplom-Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Immobiliengutachter.

Nötig und höchst sinnvoll geworden ist die Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses, weil sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg beim Erbschaftssteuer- und Bewertungsrecht oder bei der Grundsteuer geändert haben. So sind circa 1.000 Kaufverträge empfohlen, um Rechtssicherheit bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte zu haben. Für einzelne Gemeinden ist dies eine kaum zu erreichende Größe, mit dem Zusammenschluss wird daraus jedoch eine bewältigbare Aufgabe.


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