Aus dem Landratsamt Rastatt

Corona passé – Landratsamt öffnet alle Dienststellen – 3G-Regel aufgehoben

Corona passé – Landratsamt öffnet alle Dienststellen – 3G-Regel aufgehoben
Foto: goodnews4-Archiv

Rastatt, 31.03.2022, Bericht: Landratsamt Nachdem das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Verordnung des Landes gelockert wurden, öffnet auch der Landkreis Rastatt ab 1. April 2022 wieder alle Dienststellen für die Öffentlichkeit.

Da sich jedoch das Infektionsgeschehen aktuell auf hohem Niveau bewegt, legt das Landratsamt zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und zur Sicherstellung des Dienstbetriebs angepasste Maßnahmen fest:

 

Bisher kamen nur Geimpfte, Genesene und Getestete ins Landratsamt, jetzt hebt die Kreisbehörde die 3G-Regel auf. Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin, teilt die Kreisbehörde mit. Damit die Anliegen von Kunden und Besuchern zuverlässig bearbeitet werden können, bedarf es weiterhin der vorherigen Terminvereinbarung. Das gilt auch für die die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstellen in Rastatt, Bühl und Gaggenau. Eine Terminreservierung ist über die Homepage oder telefonisch möglich. Das Bistro des Landratsamtes bleibt vorerst für die Öffentlichkeit noch geschlossen.

Diese erweiterten Basisschutzmaßnahmen gelten vorläufig vom 1. bis 30. April 2022.


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