Allgemeinverfügung erlassen

Geflügelpest auch im Landkreis Rastatt nachgewiesen – Aufruf an Geflügelhalter

Geflügelpest auch im Landkreis Rastatt nachgewiesen – Aufruf an Geflügelhalter
Foto: Archiv

Rastatt, 28.02.2023, Bericht: Redaktion Wie bereits im Landkreis Ortenau, ist nun auch im Landkreis Rastatt bei einer tot aufgefundenen Möwe die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Dies teilt das Landratsamt mit.

Geflügelhalter werden aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Bestand zu verstärken, um so ihre Tiere bestmöglich zu schützen.

Die weitere Mitteilung des Landratsamtes Rastatt im Wortlaut:

Seit Mitte Oktober des vergangenen Jahres werden in Deutschland vermehrt Geflügelpestausbrüche in Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln festgestellt. Von Ausbrüchen bei Wildvögeln waren in Baden-Württemberg insbesondere der Großraum Stuttgart mit den Landkreisen Böblingen, Esslingen und Tübingen sowie südliche badische Landkreise (Freiburg, Lörrach, Waldshut und Konstanz) betroffen. Nun wurde auch im Landkreis Rastatt bei einer an der Staustufe bei Iffezheim verendet aufgefundenen Lachmöwe das Virus nachgewiesen. Das nationale Referenzlabor beim Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat bestätigt, dass es sich um das hochpathogene Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 handelt.

Der Schutz vor Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände und einer möglichen weiteren Verbreitung der Infektionen hat jetzt oberste Priorität. Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, hat das Landratsamt Rastatt die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegt. Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite des Landkreises Rastatt veröffentlicht.

 

In einem Korridor von 500 Metern entlang des Rheines im Landkreis Rastatt muss zur Vorbeugung der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände sämtliches Geflügel bis einschließlich Sonntag, 2. April, grundsätzlich im Stall gehalten werden. Sollte eine Aufstallung nicht möglich sein, kann für Kleinbestände in begründeten Ausnahmefällen von dieser Regelung abgesehen werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Auslauf für das Geflügel mit engmaschigen Netzen nach Oben und zur Seite so gesichert ist, dass der Zugang von Wildvögeln zum Hausgeflügelbestand ausgeschlossen ist. Geflügelhalter, die von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollen, sollten sich umgehend mit Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Landratsamt Rastatt in Verbindung zu setzen.

Alle Geflügelhalter im Landkreis werden zudem aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Bestand zu prüfen und gegebenenfalls zu verbessern, um ihre Tiere vor einem Erregereintrag bestmöglich zu schützen. Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen.

Entsprechend der Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts ist das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest aktuell als hoch einzuschätzen. Neben Wildvögeln geht von Geflügelmärkten und Geflügelausstellungen ein hohes Risiko für die Verbreitung aus. Geflügelmärkte und -ausstellungen dürfen deshalb im Landkreis Rastatt bis einschließlich Sonntag, 2. April, nicht stattfinden.

Das Landratsamt Rastatt weist außerdem darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen, unabhängig davon, ob die Tiere zu Erwerbs- oder Freizeitzwecken gehalten werden, beim Veterinäramt anzuzeigen sind.

Aufgefundene Todesfälle oder kranke Wildvögel melden

Die Bürger werden gebeten, vermehrt aufgefundene Todesfälle oder kranke Wildvögel, insbesondere Wasservögel, Greifvögel und aasfressende Vögel wie zum Beispiel Raben und Krähen den zuständigen Veterinärbehörden beim Landratsamt Rastatt (Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung) unter genauer Angabe des Fundortes zu melden. Dieses organisieren dann die Abholung, Untersuchung und Entsorgung der verendeten Tiere. Kranke Tiere und Tierkadaver sollten ohne Information an die Behörde nicht vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden.

Die Meldung verendeter oder kranke wildlebende Wasservögel, Greifvögel und Rabenvögel im Landkreis Rastatt ist unter Telefon 07222 381-5400 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

Vogelgrippe

Bei der Vogelgrippe (auch als Geflügelpest bezeichnet) handelt es sich um eine meist tödlich verlaufende Infektionskrankheit bei Vögeln, die durch Influenzaviren (Subtypen H5 und H7) hervorgerufen wird. Seit etwa zwei Jahren tritt die Erkrankung in Deutschland, insbesondere an der Nord- und Ostseeküste, bei Wildvögeln vermehrt auf. In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten. Das Übertragungsrisiko auf den Menschen wird laut Robert Koch-Institut derzeit als sehr gering eingeschätzt.

Weitere Informationen zur Vogelgrippe sind auf den Webseiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Friedrich-Löffler-Instituts und des Robert-Koch-Instituts zu finden.


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