Aus dem Rathaus Rastatt

Hilfe für Rastatter Gastronomen – Ab sofort auf Antrag verlängerte Ausbewirtung

Hilfe für Rastatter Gastronomen – Ab sofort auf Antrag verlängerte Ausbewirtung
Die Inanspruchnahme der neuen, deutlich erweiterten Regelung ist für die Gastronomen kostenfrei. Foto: Archiv

Rastatt, 10.06.2021, Bericht: Rathaus Um die Rastatter Gastronomie nach den langen coronabedingten Schließungen zu unterstützen, ermöglicht die Stadt Rastatt den Gastronomen auch in diesem Jahr und ab sofort eine längere Außenbewirtung.

Bis Ende Oktober können Gaststätten in Rastatt an allen Abenden von Montag bis einschließlich Samstag eine Außenbewirtung bis 23 Uhr anbieten. Rastatter Gastronomiebetriebe, die die neue Regelung in Anspruch nehmen möchten, um mehr Kunden bedienen zu können, müssen lediglich einen formlosen Antrag stellen. Das geht ganz einfach per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Die Inanspruchnahme der neuen, deutlich erweiterten Regelung ist für die Gastronomen kostenfrei. Auch für den Antrag werden keine Verwaltungsgebühren erhoben. Für Sonntag gilt weiter die Standardregelung einer Öffnung bis 22 Uhr.

So bleibt zu hoffen, dass viele Gastronomen von der neuen Möglichkeit erneut Gebrauch machen und ihre Biergärten und Außenbereiche länger für Gäste öffnen. Im Hinblick auf die anstehende Fußball-Europameisterschaft ist es Gastgewerbetreibenden nämlich auch gestattet «Public Viewing» unter Beachtung der geltenden Regelungen für das Gastgewerbe anzubieten.

Unabhängig von der verlängerten Außenbewirtung muss jedoch, betont die Stadt, die Nachtruhe ab 22 Uhr eingehalten und damit dem Ruhebedürfnis der Anwohner Rechnung getragen werden.

Die Stadt weist auch darauf hin, dass die Testpflicht für die Außengastronomie weiterhin besteht. Diese entfällt erst wenn an fünf aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 35 unterschreitet. Das Eintreten dieser Voraussetzung wird vom Landkreis Rastatt öffentlich bekanntgegeben.

Gastronomen, die eine Erweiterung ihrer Außenfläche als Sondernutzung beantragen möchten, sollten sich ebenfalls an den Kundenbereich Ordnungsangelegenheiten wenden. Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse erfolgt dabei – entsprechend des Beschlusses des Gemeinderats vom 15.12.2020 – gebührenfrei. Die Stadtverwaltung handhabt die Sondernutzungen großzügig, muss jedoch jeden Einzelfall prüfen und abgleichen mit der weiteren Nutzbarkeit von Gehwegen, barrierefreien Elementen und sonstigen Bedürfnissen von Fußgängern, Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.


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