Aus dem Rathaus Rastatt

In den Ferien bei 2G plus auch Testpflicht für Schüler – Rathaus Rastatt: „Sagt das Sozialministerium“

In den Ferien bei 2G plus auch Testpflicht für Schüler – Rathaus Rastatt: „Sagt das Sozialministerium“
Foto: Archiv

Rastatt, 18.12.2021, Bericht: Rathaus Laut Corona-Verordnung müssen Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren aufgrund der regelmäßigen Testungen in den Schulen beim Besuch sämtlicher Einrichtungen wie zum Beispiel der Stadtbibliothek, von Museen, Restaurants und Kinos keinen zusätzlichen Testnachweis vorzeigen. Doch was passiert in den Weihnachtsferien?

Müssen Schülerinnen und Schüler sich dann gleichermaßen testen lassen wie Erwachsene? Ja, sagt das Sozialministerium. Darauf weist die Stadtverwaltung Rastatt hin. Während der Weihnachtsferien, ab Montag, 27. Dezember, bis einschließlich Sonntag, 9. Januar 2022, müssen Schülerinnen und Schüler etwa beim Besuch der Stadtbibliothek oder des Stadtmuseums einen negativen, tagesaktuellen Corona-Schnelltest vorweisen. Der Schülerausweis reicht dann nicht aus.

Ab Schulbeginn nach den Weihnachtsferien haben dann wieder die Schultestungen Gültigkeit. Für Schülerinnen und Schülern im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren gilt dies allerdings nur bis zum 31. Januar. Da sich diese Altersgruppe laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission bereits seit August impfen lassen kann, läuft die Ausnahmeregelung für Kinder und Jugendliche dieser Altersklasse Ende Januar aus. Das Vorzeigen des Schülerausweises bei 2G-Plus-Veranstaltungen reicht dann nicht mehr aus. Der Zutritt zu Angeboten und Einrichtungen für nicht vollständig immunisierte Jugendliche ist dann nur noch mit einem tagesaktuellen Antigen-Schnelltest möglich.

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