Aus dem Rathaus Rastatt

Kitas in Rastatt öffnen ab dem 22. Februar – Gemeinderat soll Erstattung von Elternbeiträgen beschließen

Rastatt, 15.02.2021, Bericht: Rathaus Rastatts Kita-Kinder und ihre Eltern dürfen sich freuen: Ab Montag, 22. Februar, stehen die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen wieder zu den normalen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Nach den aktuellen Corona-Beschlüssen der Bundesregierung und der Länderchefs hat die Landesregierung die «schrittweise Öffnung von Kitas und Grundschulen» ab dem 22. Februar festgelegt. Die städtischen Kitas bereiten sich nun auf die Öffnung nach den Faschingsferien vor. «Wir sind bestens vorbereitet und ja auch bereits mehr als geübt in der Umsetzung der Hygienekonzepte und der Abstandsregeln in den einzelnen Kitas», so Kundenbereichsleiter Jörg Böhmer. «Das hat bisher gut geklappt und das wird auch weiter gut klappen», zeigt sich Böhmer überzeugt. Alle Eltern der Kita-Kinder werden über die Öffnungen und das Hygienekonzept schriftlich informiert.

In Vorbereitung ist die Stadt Rastatt auch bei der Erstattung der Elternbeiträge während der vom Land verordneten coronabedingten Schließzeiten der Kitas seit dem 16. Dezember. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Betreuungsentgelte für Januar und Februar zu erlassen. Bereits überwiesene Beträge werden zurückerstattet. Von den Eltern zu zahlen sind jedoch die Entgelte für in Anspruch genommene Notbetreuung.

Gleiches soll für Grundschulkinder gelten, die die städtischen Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule nutzen: Wer die Notbetreuung seit dem 16. Dezember nicht in Anspruch genommen hat, bekommt das Betreuungsentgelt für Januar zurückerstattet. Für Februar waren die Abbuchungen bereits von der Stadt gestoppt worden. Wer die Notbetreuung an Grundschulen wiederum genutzt hat, bekommt diese tageweise abgerechnet. Pro Notbetreuungstag soll ein Zwanzigstel des regulären Betreuungsentgelts berechnet werden.

 

Mit dem Vorgehen möchte die Stadt Rastatt schnell Klarheit schaffen und die Eltern entlasten – auch wenn die vom Land angekündigten finanziellen Hilfen bei der Erstattung von Elternbeiträgen noch nicht konkret geworden sind. Der Gemeinderat wird nun in seiner Sitzung am 22. Februar über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Erstattungen entscheiden.


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