Aus dem Rathaus Rastatt

Kollegah-Konzert in Rastatt nicht erwünscht – Gemeinderat stimmt für Kündigung des Mietvertrags für die BadnerHalle

Rastatt, 26.10.2019, Bericht: Rathaus Das für den 9. November in der BadnerHalle geplante Konzert des Rappers Kollegah wird abgesagt.

In nicht öffentlicher Sitzung am Donnerstag, 24. Oktober, folgte der Rastatter Gemeinderat mit großer Mehrheit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und ermächtigte den zuständigen Eigenbetrieb Kultur- und Veranstaltungen mit der Kündigung des Mietvertrages für die BadnerHalle – auch wenn dies Folgekosten verursachen würde. Der Gemeinderat machte deutlich, dass ein Kollegah-Konzert nicht nur am 9. November, sondern auch an einem anderen Tag in Rastatt nicht erwünscht sei.

Eingangs der Sitzung hatte Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch nochmals klargestellt, warum aus seiner Sicht ein Konzert des höchst umstrittenen Rappers ausgerechnet am Gedenktag an die Reichspogromnacht für Rastatt nicht hinnehmbar und rufschädigend für die Stadt sei. Angesichts der antisemitischen, gewaltverherrlichenden und frauenverachtenden Texte des Künstlers und der Skandale, die er durch seine Auftritte hervorgerufen hatte, könne Rastatt besonders an diesem sensiblen Tag nicht Veranstaltungsort eines solchen Konzertes werden. «Wir alle sind gefordert, hier ein klares Zeichen zu setzen. Denn als aufrechte Demokraten tragen wir Verantwortung, das Erinnern an die Gräueltaten des Naziregimes am 9. November hochzuhalten. Und wir sind ebenso gefordert, Vorbild zu sein und dem entgegenzutreten, was unser Festredner am 3. Oktober, Professor Di Fabio, ‘Verwahrlosung der Gesellschaft’ genannt hat. Und zu dieser Verwahrlosung gehört auch die Verrohung der Sprache, die dieser Künstler in seinen Texten zum Ausdruck bringt. Dafür sollte es in Rastatt keinen Platz geben.»


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