Aus dem Landratsamt Rastatt
Landratsam Rastatt warnt: „Erhöhtes Risiko für Geflügelhaltungen durch Geflügelpest“ – „Schwäne, Gänse, Enten, Möwen, Hühner besonders empfänglich“

Baden-Baden, 30.10.2025, Bericht: Landratsamt Bereits seit Jahresbeginn treten in Europa und Deutschland regelmäßig Ausbrüche von Geflügelpest bei Hausgeflügel und bei Wildvögeln auf. In den vergangenen Wochen sind die Ausbrüche jedoch sprunghaft angestiegen.
Vom derzeitigen Seuchengeschehen bei Wildvögeln sind hauptsächlich Kraniche betroffen.
Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Friedrich-Löffler-Institut, FLI, erläutert in seiner jüngsten Risikoeinschätzung, dass das Risiko einer Infektion und Verbreitung des Geflügelpesterregers innerhalb der Populationen wildlebender Wasservögel sowie die Einschleppung in Geflügelhaltungen aktuell sehr hoch ist. Die Ursache liegt vor allem im derzeit einsetzenden herbstlichen Vogelzug, der dazu führt, dass der Erreger über infizierte Wildvögel verbreitet wird.
Für die Geflügelpest sind vor allem Wasservögel, wie Schwäne, Gänse, Enten, Möwen, und Hühnervögel, wie Hühner und Puten, besonders empfänglich. Bei diesen Vogelarten verläuft die Erkrankung in der Regel tödlich. Auch Kraniche, Reiher und Greifvögel sind betroffen und können tödlich erkranken. Der Einfluss von Singvögeln und Tauben als Vektoren wird als gering eingeschätzt, da sie in der Regel nicht erkranken.
Der Ausbruch der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln im Landkreis hätte gravierende Auswirkungen auf alle Geflügelhaltungen, wie beispielsweise die Verpflichtung zur Aufstallung von sämtlichem Geflügel, Verbringungsbeschränkungen und Ausstellungsverboten – unabhängig ob es sich um eine gewerbliche Geflügelhaltung oder um eine sogenannte Hobbyhaltung handelt.
Für Menschen besteht derzeit kein Gesundheitsrisiko durch den Erreger. Dennoch sollten Personen, die direkten Kontakt mit kranken Wildvögeln oder Geflügel haben, Einweghandschuhe und Atemschutzmasken, FFP2, tragen. Ein Infektionsrisiko für den Menschen durch den Verzehr von Geflügelfleisch, Geflügelfleischerzeugnissen und Eiern besteht nicht.
Aufgrund des derzeit hohen Eintragsrisikos appelliert das Landratsamt Rastatt an alle Geflügelhalter die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, gegebenenfalls nachzubessern und konsequent umzusetzen. Im Einzelnen sollten folgende Maßnahmen beachtet werden:
- Geflügelhaltungen sind möglichst so zu gestalten, dass ein Kontakt mit Wildvögeln ausgeschlossen werden kann. Insbesondere Freilandhaltungen sollten so konzipiert werden, dass eine Aufstallung, auch über einen längeren Zeitraum, möglich ist. Ist eine Aufstallung aufgrund der baulichen Gegebenheit nicht möglich, muss zumindest eine engmaschige Übernetzung und Umzäunung des Auslaufs vorhanden sein.
- Bei Auslauf- oder Freilaufhaltung sollte die Fütterung ausschließlich im Stall erfolgen.
- Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass Wildvögel keinen Zugang hierzu haben und dass diese nicht mit Ausscheidungen von Wildvögeln verunreinigt werden.
- Als Tränkewasser sollte Leitungswasser angeboten werden. Tränkebehältnisse sind so auszulegen, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind.
- Der Zugang zu Ställen durch Fremdpersonen ist zu begrenzen. Berechtigte Personen sollten die Haltungseinrichtung nur mit stallspezifischer Kleidung beziehungsweise Schutzkleidung betreten.
- An den Zugängen sollten Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten vorhanden sein. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung sollten die Hände mit Wasser und Seife gewaschen werden.
- Geräte und Fahrzeuge, die in den Geflügelbereich gelangen, sollten vorher gereinigt und desinfiziert worden sein.
- Nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft.
Noch besteht in Baden-Württemberg keine Aufstallungspflicht. Dennoch sollten alle Geflügelhalter bereits jetzt überlegen, ob eine Aufstallung möglich ist oder welche andere geeignete Biosicherheitsmaßnahme zum Schutz der eigenen Tiere im Seuchenfall umgesetzt werden kann.
Die Verhinderung einer Ausbreitung von Infektionen innerhalb der Wildvogelpopulationen ist kaum möglich. Um eine Infektionskette in den Wildtierpopulationen dennoch zu unterbinden, hat sich das Einsammeln toter Vögel, insbesondere von Wasser- und Hühnervögeln, als zielführend erwiesen. Die Bevölkerung ist deshalb aufgerufen, Totfunde und auffällige Krankheitsfälle (wie beispielsweise Orientierungslosigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Kopfdrehen, Flugunfähigkeit) bei den erwähnten Wildvogelarten zu melden. Das Veterinäramt weist allerdings auch darauf hin, dass das Auffinden eines einzelnen, verendet aufgefundenen Vogels (z. B. eine tote Taube oder eine tote Krähe) noch kein Hinweis auf ein Gefügelpestgeschehen ist. Eine Ausnahme hiervon sind Greifvögel. Ein aktives Infektionsgeschehen in der Wildvogelpopulation zeigt sich in der Regel durch eine Häufung kranker und verendeter Tiere in einem überschaubaren Gebiet.
Gesetzlich muss die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln und Laufvögel dem Veterinäramt mitgeteilt werden. Ein entsprechender Vordruck befindet sich auf der Internetseite des Landratsamtes oder ist beim Veterinäramt erhältlich. Für Fragen zur Anzeige von Geflügelhaltungen oder zur Geflügelhaltung steht das Veterinäramt beim Landratsamt Rastatt unter 07222 381-5400 zur Verfügung.
Informationen zum aktuellen Seuchengeschehen sind auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts unter www.fli.de zu finden.
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