Aus dem Rathaus Rastatt
Landtagswahl rückt näher – Rathaus Rastatt macht auf Widerspruch gegen Weitergabe von Daten aufmerksam
Rastatt, 05.09.2025, Bericht: Rathaus Am Sonntag, 8. März 2026, wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Rastatt darauf hin, dass die Meldebehörde in den sechs Monaten vor der Wahl, also ab Montag, 8. September, Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen sogenannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen darf.
Dabei handelt es sich nicht um eine vollständige Weitergabe aller Daten, sondern ausschließlich um Auskünfte über bestimmte Gruppen von Wahlberechtigten, die sich durch Geburtsjahrgänge zusammensetzen.
Daten dürfen nur für Wahlwerbung verwendet werden
Weitergegeben werden dürfen lediglich Familienname, Vorname mit Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad und derzeitige Anschrift sowie im Falle eines Todes die entsprechende Angabe. Angaben wie Geburtsdatum oder Geschlecht sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Daten dürfen zudem nur für Wahlwerbung verwendet und müssen spätestens einen Monat nach der Wahl wieder gelöscht oder vernichtet werden. Für jede erteilte Gruppenauskunft wird eine Verwaltungsgebühr von 28 Euro erhoben.
Widerspruchsrecht für Bürgerinnen und Bürger
Bürgerinnen und Bürger, die nicht möchten, dass ihre Daten im Rahmen einer Gruppenauskunft weitergegeben werden, können der Übermittlung jederzeit widersprechen. Dies ist persönlich im Bürgerbüro der Stadt Rastatt, Herrenstraße 15, während der Öffnungszeiten möglich, außerdem bequem online über die städtische Internetseite www.rastatt.de oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Liegt ein Widerspruch vor, werden die betreffenden Daten nicht an Parteien oder Wählergruppen weitergegeben.
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