Corona-Maßnahmen im Klinikum Mittelbaden

Lockerung der Besuchsregelungen in Kliniken Baden-Baden, Rastatt und Bühl – Zeitfenster 12 bis 19 Uhr

Lockerung der Besuchsregelungen in Kliniken Baden-Baden, Rastatt und Bühl – Zeitfenster 12 bis 19 Uhr
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden/Rastatt/Bühl, 23.04.2022, Bericht: Redaktion Die Besuchsregelungen in den Akutkliniken Baden-Baden Balg, Bühl und Rastatt werden ab kommenden Montag gelockert, teilt das Klinikum Mittelbaden mit.

Pro Patient ist ab dem 25. April 2022 ein Besuch durch eine Person am Tag im Zeitfenster zwischen 12 und 19 Uhr erlaubt, letzter Einlass ist um 18.45 Uhr. Die bisherige Begrenzung auf eine Stunde Besuchszeit wird aufgehoben.

In der Klinik für Kinder und Jugendmedizin in Balg ist der Besuch eines Elternteils oder einer anderen legitimierten Person pro Tag nach wie vor ohne Zeitbegrenzung möglich. Für den Besuch sterbender Patienten gelten ebenfalls Ausnahmeregelungen.

Alle Besucher müssen unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus einen Nachweis über einen negativen Antigenschnelltest – nicht älter als 24 Stunden – oder einen negativen PCR-Test – nicht älter als 48 Stunden – vorlegen. Für Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres besteht keine Testpflicht. Testmöglichkeiten durch externe Anbieter befinden sich direkt an den Klinikstandorten Balg und Rastatt.

Zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden gilt im Klinikgebäude während des gesamten Aufenthaltes für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist eine medizinische Maske ausreichend, für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr entfällt die Maskenpflicht.

 

Ebenfalls ab dem 25. April 2022 sind Patientenbesuche von Kindern unter 18 Jahren wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist die Begleitung eines Sorgeberechtigten.

Auf der Geburtenstation darf jeweils ein Geschwisterkind in Begleitung des frischgebackenen Vaters die Wöchnerin besuchen. Auch das Daddy-In ist wieder möglich, das heißt der frisch gebackene Vater kann die ersten Tage gemeinsam mit Mutter und Kind in einem Familienzimmer verbringen. Voraussetzung hierfür ist ein negativer PCR-Test des Vaters – nicht älter als 48 Stunden.

Ambulante Patienten und Begleitpersonen der Klinikambulanzen und Sprechstunden in den Akuthäusern benötigen nach wie vor einen negativen Antigenschnelltest – nicht älter als 24 Stunden.

Die niedergelassenen Praxen sowie die Medizinischen Versorgungszentren in den Akuthäusern legen ihre Teststrategien selbst fest. Diese sind gegebenenfalls direkt in der jeweiligen Praxis zu erfragen.


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