Anlieger klagt gegen Stadt

Maibaumhock in Niederbühl vor Verwaltungsgericht – Blasmusik im Allgemeinen Wohngebiet in Frage gestellt

Rastatt, 25.04.2019, Bericht: Redaktion In einer schriftlichen Erklärung nimmt Rechtsanwalt Klaus-Eckhard Walker, ehemaliger Oberbürgermeister von Rastatt, zu einem Rechtsstreit im Rastatter Stadtteil Niederbühl.

Die Erklärung von Klaus Eckhard Walker im Wortlaut:

Bis Mittwochmittag (24.04.2019) hat die Stadt Rastatt Gelegenheit, sich ggü. dem Verwaltungsgericht Karlsruhe zur Rechtmäßigkeit der Durchführung des 2. Maibaumhocks im Wohngebiet des Antragstellers – dieses Mal mit Blasmusik, Bier sowie weiteren Darbietungen - zu äußern. Zu dem für den 27.04.2019 angekündigten Event werden von 16h00 bis 21h30 mehrere Hundert Besucher erwartet.

Mit der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe will der Anlieger der in den letzten Jahren stetig angestiegenen Anzahl von Dorffesten und damit dem Versuch der Ortsverwaltung entgegentreten, auf kaltem Wege durch das Schaffen von Fakten die Qualität des betroffenen Allgemeinen Wohngebietes zum Nachteil der Anwohner zu verändern.

Der aus Anlass des Maibaumaufstellens von der Stadt Rastatt erteilten gaststättenrechtlichen Gestattung hat der Anlieger widersprochen. Das Verwaltungsgericht ist nun am Zug, nachdem die Stadt Rastatt auf Antrag des Ortsvorstehers den Sofortvollzug der Gestattung angeordnet hat. Hiergegen richtet sich der Antrag des Anliegers.

Der Anlieger vermisst im konkreten Fall seitens der Ortsverwaltung eine notwendige Rücksichtnahme auf seine berechtigten Belange und damit einhergehend eine gerechte Abwägung seines Ruhebedürfnisses mit denen der Vereine, die ebenso (!!) ungestört feiern wollen. In der dörflichen Familie könne es nur mit Rücksichtnahme ein ungestörtes Miteinander geben.

Konkret hat der Anlieger durch seinen Rechtsbeistand Klaus-Eckhard Walker, von 1991 bis 2007 Oberbürgermeister der Stadt Rastatt, moniert, dass die angekündigte Blasmusik und die bisher bekannten Darbietungen den in einem Allgemeinen Wohngebiet im Bereich Laurentius- / Hildastraße den zulässigen Schallpegel erheblich überschreiten.

Zum anderen stünden im tatsächlichen Ortskern von Niederbühl mehrere geeignete Flächen zur Verfügung, wo ungestört gefeiert werden könne. Entlang der Murgtalstraße (L 77) stünden für den angekündigten Maibaumhock Flächen vor der neuen Feuerwehr, vor der ehem. Ortsverwaltung / der ehem. Feuerwehr, am Nettomarkt sowie der alte Kirchplatz zur Verfügung. Im Dorfentwicklungsplan aus dem Jahr 2017 heißt es u.a., daß der Kirchplatz zu einem Ort entwickelt werden soll, an dem die Bürger sich verweilen sollen. Der Antragsteller hält diesen Platz für eine von mehreren Möglichkeiten, den Konflikt noch zur Zufriedenheit aller Betroffenen beilegen zu können. Warum man diese Alternativen nicht in Erwägung gezogen habe, sei nicht nachvollziehbar.


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