Neue Corona-Regeln ab heute

Maskenpflicht ab heute - Kontaktregel und Abstand – Das sind die wichtigsten zwei Regeln

Maskenpflicht ab heute - Kontaktregel und Abstand – Das sind die wichtigsten zwei Regeln
Mund- und Nasenschutz und ein Mindestabstand von 1,50 Metern sind die wichtigsten Regeln der aktuellen Corona-Rechtsverordnung.

Rastatt, 27.04.2020, Bericht: Redaktion Auch das Landratsamt Rastatt erinnert nochmals an zwei wichtige Regeln der aktuellen Corona-Rechtsverordnung.

1. Ab Montag sind in Baden-Württemberg Kinder ab 6 Jahren und Erwachsene verpflichtet, im Öffentlichen Personennahverkehr, an Bahnsteigen und Bushaltestellen und in Verkaufsräumen von Ladengeschäften oder in Einkaufszentren Mund- und Nasenschutz zu tragen.

2. Als rechtlich bindende Abstandsregel und Kontaktbeschränkung, gilt dass sich Personen nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts im öffentlichen Raum aufhalten dürfen und dabei einen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten haben.

Die weitere Mitteilung des Landratsamtes Rastatt im Wortlaut:

Ab heute sind in Baden-Württemberg Kinder ab 6 Jahren und Erwachsene verpflichtet, im Öffentlichen Personennahverkehr, an Bahnsteigen und Bushaltestellen und in Verkaufsräumen von Ladengeschäften oder in Einkaufszentren Mund- und Nasenschutz zu tragen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass nicht-medizinische Masken oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung verwendet werden können. Mittlerweile seien Masken wieder in Apotheken erhältlich oder könnten auch selbst hergestellt werden. Außerdem hält die Verordnung des Landes auch an der Regelung des Abstandshalten und an den Kontaktbeschränkungen fest. Das heißt, dass sich Personen nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts im öffentlichen Raum aufhalten dürfen und dabei einen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten haben.

Landrat Toni Huber und die Oberbürgermeister und Bürgermeister im Landkreis appellieren an die Bevölkerung, die Maskenpflicht ernst zu nehmen. Sie sei ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus. Auch wenn die Fallzahlen derzeit langsamer ansteigen, gäbe es noch keine Entwarnung. Die jetzt vorgenommenen vorsichtigen Lockerungen sollten keine Unbekümmertheit hervorrufen. «Um einen Rückfall zu vermeiden und uns gegenseitig zu schützen müssen wir weiterhin Abstand halten, Kontakte meiden, Hygieneregeln beachten und Maske tragen!»


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