Aus dem Landratsamt Rastatt

Nächste Etappe im PFC-Rechtsstreit – Kompostunternehmen verliert Verfahren vor Verwaltungsgerichtshof gegen Rastatt und Baden-Baden

Nächste Etappe im PFC-Rechtsstreit – Kompostunternehmen verliert Verfahren vor Verwaltungsgerichtshof gegen Rastatt und Baden-Baden
Der beschuldigte Kompostunternehmer muss die Untersuchung der PFC belasteten Gebiete bezahlen. Foto: Archiv

Rastatt/Baden-Baden, 02.05.2020, Bericht: lra Der Verwaltungsgerichtshof, VGH, Baden-Württemberg hat die Anhörungsrüge des Dünge- und Kompostunternehmens im PFC-Rechtsstreit abgewiesen und das Verfahren endgültig beendet. Die Anhörungsrüge ist ein Rechtsbehelf gegen ein ergangenes Urteil.

Wie das Landratsamt Rastatt mitteilt, richtete sich die von dem Düngemittel- und Kompostunternehmen erhobene Anhörungsrüge gegen den zuvor ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. März 2019. Hierin hatte der VGH rechtskräftig entschieden, dass die Zulassung der Berufung gegen zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 24. Oktober 2017 abgelehnt werden.

In diesen Urteilen wurden die ergangenen behördlichen Anordnungen des Landratsamtes Rastatt und der Stadt Baden-Baden zur Durchführung von Detailuntersuchungen in PFC belasteten Gebieten im Raum Rastatt/Baden-Baden auf Kosten des Düngemittel- und Kompostunternehmens bestätigt.

Vorliegend hat der VGH nun durch Zurückweisung der Anhörungsrüge eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Düngemittel- und Kompostunternehmens in seinem Beschluss vom 22. April 2020 (AZ: VGH 10 S 1015/19) verneint. Der VGH führte aus, dass sämtliches Vorbringen des Düngemittel- und Kompostunternehmens berücksichtigt, aber nicht als relevant angesehen wurde.


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