Aus dem Rathaus Rastatt

OB Pütsch zum Böller-Verzicht in Rastatt – Und: Kein Umtrunk auf öffentlichen Plätzen an Heiligabend und Silvester

OB Pütsch zum Böller-Verzicht in Rastatt – Und: Kein Umtrunk auf öffentlichen Plätzen an Heiligabend und Silvester
Foto: goodnews4-Archiv

Rastatt, 23.12.2021, Bericht: Rathaus Unabhängig von einem möglicherweise noch kommenden allgemeinen Feuerwerksverbot durch die Landesregierung appelliert Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch bereits jetzt an die Bürgerinnen und Bürger, auf das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester komplett zu verzichten – insbesondere aufgrund der enormen Belastung durch die Corona-Pandemie von Pflegekräften, Ärzten und Rettungsdiensten.

Ein Böllerverbot für einzelne Plätze auszusprechen, so wie es die Corona-Verordnung bereits jetzt ermöglicht, davon sieht die Stadt indes ab. Ohnehin verboten ist auch in diesem Jahr der Verkauf von bestimmten Feuerwerkskörpern. Das hat die neue Bundesregierung am gestrigen Dienstag beschlossen.

«Verzichten Sie dieses Jahr bitte erneut auch auf das private Feuerwerk zu Hause», sagt Oberbürgermeister Pütsch. Jede Behandlung eines Verunglückten sorge für eine zusätzliche Belastung von Rettungsdienst und Klinikpersonal, das ohnehin durch die Corona-Pandemie unter außerordentlichem Druck stehe. «Jeder Böller, der nicht gezündet wird in diesem Jahr, ist ein Zeichen der Solidarität und der Vernunft», betont Pütsch. Feuerwerke führten zudem nicht nur zu einer großen Lärmbelästigung und Luftverschmutzung. Sie schädigten auch die Umwelt, verursachten viel unnötigen Abfall und sind für traumatisierte Menschen eine große Belastung. Auch Haustiere würden unter den Knallern leiden und dürften sich freuen, wenn sie in diesem Jahr ausbleiben, so der OB.

Die Feier des Jahreswechsels steht erneut unter einigen Einschränkungen. So sind bereits aktuell aufgrund der hohen Corona-Fallzahlen Menschenansammlungen nicht unbegrenzt zugelassen. Bund und Länder haben des Weiteren beim gestrigen Gipfel vereinbart, dass ab dem 28. Dezember private Kontakte auch von Geimpften und Genesenen eingeschränkt werden. Die baden-württembergische Landesregierung indes plant, die Beschlüsse bereits direkt nach den Weihnachtstagen umzusetzen. Das kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in der Sitzung des Landtags am Mittwoch an. Die Anpassung der Corona-Verordnung soll noch vor Weihnachten beschlossen werden. Private Treffen, ob drinnen oder draußen, sind dann nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Nehmen daran Personen teil, die weder geimpft noch genesen sind, beschränkt sich die Personenanzahl auf den ungeimpften Haushalt plus höchstens zwei weitere Personen eines weiteren Haushalts. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs zählen nicht mit.

 

Das hat auch Auswirkungen auf den traditionellen Umtrunk in der Rastatter Innenstadt an Heiligabend und Silvester. Zwar sind in diesem Jahr, anders als im vergangenen, Restaurants geöffnet, dennoch wird es keine extra Veranstaltungen und kein Straßenverkauf von Getränken in der Herrenstraße beim Schloss geben. Die Polizei wird zudem darauf achten, dass es zu keinen Menschenansammlungen kommt. Auch wenn in diesem Jahr aufgrund der Einschränkungen nicht mit einer übermäßigen Vermüllung zu rechnen ist, werden Mitarbeiter/innen der Technischen Betriebe auch an Heiligabend und Silvester im Einsatz sein und für eine saubere Innenstadt sorgen.


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