Aus dem Landratsamt Rastatt

Oster-Appel von Rastatter Landrat Huber – „Coronavirus macht an Ostern keine Pause“ – „Bußgelder zwischen 250 und 5.000 Euro“

Oster-Appel von Rastatter Landrat Huber – „Coronavirus macht an Ostern keine Pause“ – „Bußgelder zwischen 250 und 5.000 Euro“
Toni Huber, Landrat des Landkreises Rastatt. Foto: Archiv

Rastatt, 11.04.2020, Bericht: lra Das warme Frühlingswetter kann zur Missachtung der Corona-Verordnung verleiten. Bislang wurden in der Bußgeldstelle des Landratsamtes 70 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen bearbeitet und mit Bußgeldern zwischen 250 und 5000 Euro geahndet.

Landrat Toni Huber und die Oberbürgermeister und Bürgermeister appellieren an die Bevölkerung, an den Feiertagen das Versammlungs- und Kontaktverbot zu beachten.

Das Coronavirus macht auch an Ostern keine Pause und eine signifikante Entspannung der Lage ist noch nicht in Sicht, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Deshalb gelte es weiterhin, die Vorschriften zur Eindämmung der Pandemie einzuhalten und das Osterfest vorzugsweise zu Hause zu verbringen. Positiv ist, dass sich der Großteil der Bevölkerung an die derzeit geltenden Regeln halte und sich dadurch die Verbreitung nicht weiter beschleunigt habe. Wichtig sei nun, dass dies aufgrund der

Feiertage und des frühlingshaften Wetters nicht zu einer gefährlichen Unbekümmertheit verleite. Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Landespolizei und die Ortspolizeibehörden deshalb verstärkt kontrollieren und insbesondere an beliebten Ausflugszielen präsent sein werden.


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